Verbraucherrecht Welche Verträge lassen sich rückgängig machen?
Kann ich einen Vertrag generell in einer Frist von 14 Tagen rückgängig machen ? Es antwortet Gabriele Emmrich, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Im Alltag gibt es Rechtsirrtümer, die sich hartnäckig halten – so auch der, dass Verbraucher glauben, man könne von jedem Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Dem ist jedoch nicht so. Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten, es sei denn, der Verkäufer zeigt sich kulant und gewährt ein Umtausch- oder Rückgaberecht.
Allerdings gibt es bei bestimmten Vertriebsformen gesetzliche Ausnahmen. Hier wird dem Käufer eine Frist von zwei Wochen zum Widerruf eingeräumt. Durch den Widerruf ist der Verbraucher nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Vorschriften gelten zum Beispiel für so genannten Haustürgeschäfte, auf Kaffeefahrten geschlossene Verträge, aber auch für Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation abgeschlossen wurden. Dies können Bestellungen beim Versandhandel sein oder andere Verträge ganz gleich ob per Telefon, Telefax oder Brief abgewickelt. Gleiches gilt für Bestellungen im Online-Shop oder für Internetauktionen.
Wer hingegen gelegentlich telefonisch im Tante-Emma-Laden bestellt, kann nicht widerrufen. Ein Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand direkt bezahlt und mitgenommen wird und sein Preis unter 40 Euro liegt. Zwei Wochen Bedenkzeit erhalten Verbraucher auch dann, wenn sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträgen abgeschlossen haben. All diese Verträge lassen sich innerhalb von zwei Wochen widerrufen.