Rechtliche Betreuung Wenn der Gang zum Amt eine Last wird
Im Alter fallen manchen Menschen bereits einfache Aufgaben wie Überweisungen tätigen oder Mahlzeiten kochen schwer. Gibt es weder Kinder noch Ehepartner, die ihre Unterstützung anbieten, bleibt oft nur ein Ausweg: eine rechtliche Betreuung.
Berlin (dpa) l Wie kompliziert der Alltag ist, merken viele Menschen erst, wenn sie ihn nicht mehr alleine bewältigen. Das Kochen, Putzen oder Einkaufen kann eine Haushaltshilfe übernehmen. Doch um das Bezahlen von Rechnungen, um Ämtergänge oder Arztbesuche muss man sich selbst kümmern. Wenn das nicht mehr ohne fremde Hilfe klappt, ist eine Betreuung nötig. Rund 1,3 Millionen Menschen sind nach Angaben des Berufsverbands der Berufsbetreuer (BdB) auf eine Betreuung angewiesen.
"Eine rechtliche Betreuung ist eine Rechtsfürsorge zum Wohle von Menschen, die ihre Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht selbst regeln können", sagt Anne Katharina Zimmermann, Pressesprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJV) in Berlin. Der Betroffene kann selbst einen Betreuer vorschlagen. Das Gericht muss diesen Wunsch respektieren, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. "Angeregt werden kann die Betreuung von jedem", erklärt Barbara Dannhäuser von der gemeinsamen Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung der katholischen Organisationen Caritas, SkF und SkM.
Sind Familienangehörige der betroffenen Person nicht bekannt, nicht vorhanden oder haben den Kontakt abgebrochen, ist das Betreuungsgericht der richtige Ansprechpartner.
"Dafür reicht ein kurzes Schreiben an das Gericht", sagt Dannhäuser. Zunächst beurteilt ein Sachverständiger die Situation, dann kommt es zu einer Anhörung. "Das ist eine Gerichtsverhandlung, die oft in der Wohnung des Betroffenen stattfindet", sagt Klaus Förter-Vondey, Berufsbetreuer und Vorsitzender des BdB. Der persönliche Eindruck des Richters, die Angaben des Sachverständigen und ein medizinisches Gutachten sollen für ein umfassendes Bild vom Zustand des Betroffenen sorgen.
Welche Aufgaben ein Betreuer übernimmt, regelt das Gericht. So kann es sein, dass sich ein Betreuer ausschließlich um die Organisation der medizinischen Versorgung kümmert. Die Kosten für die professionelle Betreuung trägt der Klient - soweit er sich das leisten kann. Sind seine Mittel knapp, gelten die Regelungen des Sozialhilferechts.