Besonderer Versicherungsschutz Wenn es im Urlaubsland kracht
Wer mit dem eigenen Auto ins Ausland reist oder einen Mietwagen bucht,
sollte auf den richtigen Kfz-Versicherungsschutz achten. Angebotene
Komplettpakete für Reisen sind meist überflüssig.
Berlin l Die Reise im Internet ist fast gebucht, da schreit einem ein Werbebanner förmlich entgegen: "Wollen Sie wirklich auf Versicherungsschutz verzichten?" Viele Experten raten tatsächlich dazu, diese Frage mit "Ja" zu beantworten. Zumindest, soweit es spezielle Urlaubspakete betrifft, die mehrere Versicherungen zusammenfassen. Meist sind auch Leistungen rund um das Auto oder den Mietwagen dabei. "Da werden oft Risiken versichert, die bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind", erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Simone Weidner von der Stiftung Warentest sagt: "Da haben sie teilweise fünf Policen, bei denen sie gar nicht richtig durchblicken, und wenn sie in die Details gehen, sind die Leistungen durch Obergrenzen und Selbstbehalte oft geringer und eingeschränkter als bei einer Einzelversicherung."
Versicherungsschutz gilt oft nur innerhalb Europas
Wer mit dem eigenen Auto innerhalb Europas unterwegs ist, ist über die eigene Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgesichert. Bei Reisen in exotische Länder müsse man sich unbedingt vorher informieren, ob die Versicherung dort überhaupt gelte. Sei dies nicht der Fall, helfe oft nur ein Versicherungswechsel, sagt Bianca Boss. Deshalb sollte frühzeitig geplant und die Fristen beachtet werden. "Auch einen Verkehrsrechtsschutz müssen Sie mindestens drei Monate vorher abschließen", rät BdV-Fachfrau Boss, dabei sollte auch auf einen weltweiten Deckungsschutz geachtet werden.
Schutzbriefe, die Pannenhilfe oder ein Ersatzauto nach einem Motorschaden garantieren, könnten auch für die Dauer eines Urlaubs abgeschlossen werden, ein Wertersatz für den eigenen Wagen sei dort aber nicht enthalten. Eine Kfz-Vollkaskoversicherung nur für den Urlaub zu buchen, sei indes nicht möglich, da die Policen immer für ein ganzes Jahr gelten, wie Boss sagt.
Im Ausland gelten oft niedrigere Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, warnt Alina Schön, Sprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. In Deutschland liegen diese bei mindestens 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Bei Unfällen in anderen Ländern bedeute das, dass die Versicherung des Unfallverursachers unter Umständen nicht den kompletten Schaden am eigenen Auto erstattet. Für diese Fälle gebe es den Auslandsschadensschutz, der in die normale Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden könne, sagt Schön.
Für Urlauber, die mit dem Mietwagen unterwegs sind, bergen die niedrigeren Deckungssummen noch ein anderes Risiko: Verschulden sie selbst einen Unfall, bei dem Menschen schwer verletzt werden oder die Sachschäden so hoch sind, dass die versicherte Summe nicht ausreicht, dann werden sie selbst zur Kasse gebeten. Das kann existenzbedrohlich werden.
Für diesen Fall empfehlen die Experten die sogenannte Mallorca-Police, die laut Bianca Boss eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden bis zu zehn Millionen Euro umfasst. Sie ist manchmal schon in der Kfz-Versicherung für das eigene Auto enthalten, kann aber auch völlig unabhängig davon abgeschlossen werden (siehe Infokasten).
Wenn es tatsächlich zum Unfall kommt, kann der Europäische Unfallbericht helfen: Das ist ein in allen europäischen Sprachen erhältliches Formular, in dem Details zum Unfall und den Beteiligten notiert werden können. Es kann bei Versicherern oder Automobilclubs angefordert oder auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.