1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wenn es zum Ernstfall kommt, umsichtig handeln

Bei einem Notfall sofort den Notruf über die 112 veranlassen / Eine Unterkühlung auch im Sommer stoppen Wenn es zum Ernstfall kommt, umsichtig handeln

18.08.2012, 03:20

Magdeburg (rgm) l Bei Kindern unter 15 Jahren ist das Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Unfällen. Das DRK gibt Tipps, wie Sie bei Badeunfällen helfen können.

Tipp 1: Die wichtigsten Regeln zur Unfallverhütung: Verlassen Sie das Wasser, sobald Sie frieren. Springen Sie nicht überhitzt ins Wasser. Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt. Gehen Sie nicht mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser. Schwimmen Sie nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen. Schwimmen Sie weite Strecken nicht allein. Springen Sie nur ins Wasser, wenn es tief genug ist und gesichert ist, dass sich unter Wasser keine Hindernisse befinden. Überschätzen Sie sich nicht.

Tipp 2: Bei einem Badeunfall sollten Sie in jedem Fall zunächst einen Notruf über die Nummer 112 veranlassen. Ein Ertrinkender gerät oft in Panik, schlägt um sich. Wer nicht als Retter ausgebildet ist, sollte nicht ins Wasser gehen. Starten Sie eine Rettung wenn möglich immer vom Ufer aus. Werfen Sie dem Unfallopfer einen Rettungsring oder ein anderes schwimmfähiges Hilfsmittel zu.

Tipp 3: Um die Unterkühlung auch im Sommer zu stoppen, ziehen sie dem Unfallopfer vorsichtig die nasse Kleidung aus und decken Sie es mit der Rettungsdecke aus dem Verbandkasten zu (silberne Seite nach innen). Rufen Sie den Rettungsdienst.

Bei Bewusstlosigkeit kontrollieren Sie, ob die Person atmet. Ist dies der Fall, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Beobachten Sie immer wieder die Atmung. Bei Bewusstlosigkeit und nicht normaler Atmung beginnen Sie mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Beginnen Sie hier ausnahmsweise mit der zweifachen Beatmung, dann geben Sie 30 Mal Druckmassage.

Ein Sprung ins seichte Wasser oder ein Sturz, beispielsweise an der Wasserrutsche, können Verletzungen an der Wirbelsäule zur Folge haben. Sollte die Person kein Gefühl in den Beinen haben, darf diese nicht bewegt werden. Warten Sie ab, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Auf Kinder aufpassen und sie jeder Zeit im Blick behalten

Tipp 4: Behalten Sie Kinder im Wasser besonders im Blick. Eine weithin sichtbare und auffällige Kopfbedeckung kann dabei helfen und bietet zusätzlichen Schutz vor Sonneneinstrahlung. Besonders bei kleinen Kindern kommt es vor, dass sie beispielsweise bei einem unbeabsichtigten Sturz ins Wasser einen Stimmritzenkrampf erleiden. Dabei können die Atemwege blockiert werden. Im Wasser kann dies zur Bewusstlosigkeit führen. Zeigt ein Kind keine Lebenszeichen, hat es einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten. Rufen Sie sofort den Rettungsdienst. Beginnen sie dann mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Beginnen Sie mit der zweifachen Beatmung, dann geben Sie 30 Mal Druckmassage. Sobald das Kind wieder atmet, muss es in die stabile Seitenlage gebracht und warm gehalten werden. Bleiben Sie unbedingt solange bei dem verunglückten Kind, bis der Notarzt eintrifft.