Geld Wer bekommt die Lebensversicherung?
Ich habe in meinem Lebensversicherungsvertrag jemanden als Begünstigten benannt, den ich aber gern durch meine Tochter austauschen würde. Ist das möglich ? Es antwortet Versicherungsexpertin Ingrid Laue :
Ob das möglich ist, kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. Wenn Sie sich als Versicherungsnehmer in Ihrem Vertrag ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt haben, können Sie jederzeit das Bezugsrecht, also die Bestimmung der Person, die die Versicherungsleistung erhalten soll, ändern. Dazu reicht es, der Versicherung den Änderungswunsch formlos mitzuteilen.
Wurde die Begünstigung unwiderrufl ich ausgesprochen, ist bei einer beabsichtigten Änderung jedoch die Zustimmung des Bezugsberechtigten erforderlich. Ein Testament hebt das unwider-rufl iche Bezugsrecht nicht auf. Soll beispielsweise laut Testament die Tochter die Versicherungssumme erhalten, im Vertrag ist aber die mittlerweile geschiedene Ehefrau als Bezugsberechtigte genannt, geht die Tochter leer aus. Die geschiedene Ehefrau hätte der Änderung des Bezugsrechts zustimmen müssen. ( ila )
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