Behandlung im Krankenhaus Wer führt das Aufklärungsgespräch vor OP?
Unser Leser Herr Kirchhoff aus Loburg schilderte, dass er recht unterschiedliche Meinungen dazu gehört hatte, wer vor einer Operation das Aufklärungsgespräch mit dem Patienten führen muss.
Einige sagen, so schrieb er, das müsse der Chefarzt bzw. der Operateur selbst tun. Andere meinen, dass das ein Assistenzarzt durchführe. Welche Meinung ist richtig?, fragte er.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalts, die wir um eine entsprechende Auskunft baten, schrieb uns dazu, dass der Arzt bzw. die Ärztin zur Behandlung die Einwilligung des Patienten oder der Patientin benötigt.
"Ziel der ärztlichen Aufklärung ist es, den Patienten mit dem medizinischen Geschehen derart vertraut zu machen, dass er in Kenntnis der Notwendigkeit, der Dringlichkeit und der Tragweite der ärztlichen Behandlungsmaßnahmen zu einer freien Willensbildung in der Lage sind."
Eine Pflicht für den Chefarzt oder den Operateur, die ärztliche Aufklärung selbst durchzuführen, bestehe grundsätzlich nicht. Er kann das Aufklärungsgespräch auf andere Ärzte, auch Assistenzärzte, delegieren, heißt es weiter in dem Schreiben.
Ausschlaggebend ist, dass der Patient oder die Patientin in Bezug auf die vorgesehene Behandlungsmaßnahme tatsächlich umfassend, rechtzeitig und grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch aufgeklärt wird.
Eine mangelhafte Aufklärung gehe immer auch zu Lasten des behandelnden Arztes, heißt es in der Antwort weiter. Aufklärungsfehler können dazu führen, dass letztlich keine wirksame Einwilligung des Patienten oder der Patientin in den vorgenommenen Eingriff vorliegt und der Arzt bzw. die Ärztin für einen entstandenen Schaden haften.
Weitere Hinweise zur Aufklärung über Rechte und Pflichten im Arzt-Patienten-Verhältnis gibt die vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz herausgegebene Dokumentation "Patientenrechte in Deutschland".