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Versicherungsrecht Wer zahlt den Schaden, wenn das Tor offen ist?

09.09.2011, 04:30

Frage: In unserem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ist mindestens zweimal im Jahr das Rolltor an mehreren Tagen nicht geschlossen, weil es kaputt ist. Es gibt einen Hausmeister, Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft sind nicht ortsansässig. Wenn sich in der fraglichen Zeit an unseren Fahrzeugen jemand zu schaffen macht, wer hat dann für den Schaden aufzukommen?

Es antwortet Ulrike Pott vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Im Falle eines Diebstahls – von Fahrzeugteilen oder des ganzen Fahrzeuges – übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Wird das Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigt, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer muss gegebenenfalls den Selbstbehalt tragen und bei einem Vollkaskoschaden auch die Rückstufung in Kauf nehmen. Soweit das "normale" Prozedere.

Ob darüber hinaus Dritte aufgrund von Versäumnissen in Regress bzw. Haftung genommen werden können, hängt immer von den genauen Umständen des Einzelfalles ab. Das klingt jetzt erst einmal recht schwammig, um einen Sachverhalt aber genau einschätzen zu können, benötigt der Versicherer (oder am Ende ein Richter) weitere Details. Eine einfache, griffige Antwort ist aus der Ferne nicht möglich. Bezogen auf Ihr Beispiel kann das heißen: Wurde dem Versicherer eine abschließbare Garage als privater Parkplatz angegeben? Wie lange ist das Garagentor schon defekt? Tipp: Fragen Sie direkt Ihren Versicherer.