Wer zahlt Reisekosten zum Blockunterricht?
Echo zu "Reisekosten für Azubis zum auswärtigen Blockunterricht", Volksstimme vom 22. Dezember 2008:
Auch bei der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen, ist das Problem bekannt. Für die schulische Ausbildung gemäß Artikel 70ff. Grundgesetz sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Durch Rückgang der Bewerberzahlen wird die theoretische Berufsausbildung immer mehr zentralisiert. Die Form des Blockunterrichts hat für die Länder den Vorteil, dass nicht mehr so viele Berufsschulen in Ortsnähe der Ausbildungsstätten finanziert werden müssen und somit Einspareffekte entstehen.
Grundsätzlich kann die berufiche Ausbildung, sowohl der praktische als auch der theoretische Teil, durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Anspruchsberechtigte Jugendliche werden während ihrer Ausbildung mit ergänzenden finanziellen Leistungen unterstützt. Berufsausbildungsbeihilfe wird dann auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform unverändert weiter erbracht. Für die Dauer der Teilnahme am Blockunterricht der Berufsschule wird der Leistungsgewährung jedoch kein geänderter Bedarf zugrunde gelegt, da dafür die jeweiligen Bundesländer zuständig sind. Die durch Zentralisierung der schulischen Lehrgangsorte entstandenen Mehrkosten für die Auszubildenden können daher nicht über die Berufsausbildungsbeihilfe, sondern müssen über die Bundesländer abgedeckt werden.
Kati Domkowsky Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen