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Auto-Umrüstung Werkstatt haftet auch für Folgeschäden

18.06.2010, 04:49

Koblenz ( rgm ). Wird in ein Auto mit Benzin-Motor nachträglich eine Gasanlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Umrüster des Fahrzeugs den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden ( Az. 5 U 136 / 10 ).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, passierte das Malheur nach dem Umbau eines Ford Maverick. Ein halbes Jahr nach der Umrüstung vom Benzin- auf Gasbetrieb kam es an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten.

Die Richter verurteilten die Werkstatt zum Ausbau der installierten Gasanlage, die den Schaden angerichtet hat.