Wichtig: Schritt für Schritt vorgehen
Bevor Verbraucher ihren Immobilienkredit widerrufen, sollten sie folgende Schritte beachten:
1. Prüfen lassen: Die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag sollte von der Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Bak- und Kapitalmarktrecht geprüft und gegebenenfalls verständlich begründet werden, warum sie fehlerhaft ist.
2. Restschuld ermitteln: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, sollte im Tilgungsplan nachgeschaut werden, wie hoch die Restschuld gegenüber der Bank noch ist.
3. Neuer Kredit: Brauchen Sie einen neuen Kredit, um die Restschuld bei der alten Bank zu begleichen, holen Sie Angebote zur Anschlussfinanzierung ein. Erst wenn Sie eine Finanzierungszusage haben, die vier bis sechs Wochen wirksam bleibt, sollten Sie widerrufen. Finanztest bietet dazu im Internet einen Musterbrief an: test.de/musterbrief_kreditwiderruf.