Wichtige Änderungen ab 1. Juli - Handy-Kosten sinken, Renten steigen leicht Autofahrer müssen sich auf neue Regeln bei der Hauptuntersuchung einstellen und teurer wird es auch
Zum morgigen Monatswechsel gibt es wieder einige Änderungen: für Rentner, für Autofahrer, aber auch beim Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland. Ein Überblick:
PkW-Hauptuntersuchung
Bei der Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge treten umfangreiche Änderungen in Kraft. Die Sachverständigen von TÜV, Dekra Co. machen künftig eine Probefahrt mit jedem Fahrzeug, die elektronischen Sicherheitssysteme des Autos werden unter die Lupe genommen, und bundesweit einheitlich gibt es keine Rückdatierung mehr. Der Termin für die nächste HU orientiert sich künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden ist das aber nicht.
Wird eine Hauptuntersuchung nach U¨berschreitung des Vorfu¨hrtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgefu¨hrt, ist die Gebu¨hr fu¨r diese Untersuchung aus der Gebu¨hr fu¨r die Hauptuntersuchung zuzüglich dem 0,2-fachen dieser Gebu¨hr zu bilden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Pru¨fstelle bei einer U¨berziehung von mehr als zwei Monaten 20 Prozent mehr an Gebu¨hren fordert. Begru¨ndet wird dies damit, dass bei solchen Fahrzeugen ein zeitlicher Mehraufwand erforderlich ist, da eine "vertiefte" Untersuchung durchzufu¨hren ist.
HU: Pru¨fungsumfang
Der Untersuchungsumfang bei der Hauptuntersuchung ist in der Anlage VIIIa zu § 29 StVZO geregelt. Dort gibt es einen Katalog. Die Pflichtuntersuchungen sind die Pru¨fpunkte, die immer bei einer HU durchgefu¨hrt werden mu¨ssen. Eine Erga¨n-zungsuntersuchung ist bei einer Fristu¨berschreitung von mehr als zwei Monaten durchzufu¨hren, sie ist auch dann mo¨glich, wenn eine vertiefte Untersuchung erforderlich erscheint. Dies ist dann der Fall, wenn unzula¨ssige technische Vera¨nderungen am Fahrzeug oder an Bauteilen vermutet werden.
Im Wesentlichen unterscheiden sich Pflicht- und Erga¨nzungsuntersuchungen dadurch, dass bei Erga¨nzungs-untersuchungen nicht nur die Funktion eines Bauteils, sondern auch dessen Zustand gepru¨ft wird. Beim Pru¨fungspunkt "Umweltbelastung" soll die Er- ga¨nzungsuntersuchung auch die Messung von Stand- und Fahrgera¨uschen beinhalten.
Verwarnungs- und Bußgelder
Der Wegfall der Ru¨ckdatierung bedeutet keinen Freibrief fu¨r eine U¨berziehung des HU-Termins, so der ADAC gegenüber der Volksstimme. Bei U¨berschreitung des HU-Termins gefa¨hrden Fahrzeughalter nicht automatisch den Versicherungsschutz ihres Fahrzeugs: Ob eine Kfz-Versicherung Leistungen verwei-gern oder Regress beim Versicherungsnehmer nehmen kann, ha¨ngt nicht von der HU-Plakette ab. Vielmehr kommt es darauf an, ob das Fahrzeug wissentlich u¨ber la¨ngere Zeit in einem erheblich verkehrsgefa¨hrdenden Zustand benutzt wird, so dass eine Ge- fahrerho¨hung vorliegt. Ist dies der Fall, drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen - unabha¨ngig von der Gu¨ltigkeit einer HU-Plakette.
Die Plaketten
Bekommt ein Fahrzeug bei einer HU-Pru¨fung keine neue Plakette zugeteilt, wird der Fahrzeughalter aufgefordert, die festgestellten Ma¨ngel innerhalb eines Monats beseitigen zu lassen und das Fahrzeug zur erneuten Pru¨fung vorzustellen. Bei dieser kostenpflichtigen Nachpru¨fung werden dann nur die beanstandeten Punkte u¨berpru¨ft, weshalb hierfu¨r eine geringere Gebu¨hr erhoben wird. Die Wiedervorfu¨hrungsfrist verla¨ngert aber nicht die Gu¨ltigkeit der HU-Plakette. Wird die Frist zur Wiedervorfu¨hrung versa¨umt, muss zudem die HU mit vollen Gebu¨hren wiederholt werden. Diese Frist bewahrt auch nicht vor einer Ahndung wegen eines u¨berzogenen HU-Termins.
Wechselkennzeichen
Für Autobesitzer gibt es künftig ein Wechselkennzeichen, das für zwei Wagen nutzbar ist. Dies soll für Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen bringen. Dabei wird ein Kennzeichen für zwei Autos zugelassen, darf jedoch zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Konkret besteht das Nummernschild aus zwei Teilen: einem kleineren Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt, sowie den beiden Hauptkennzeichen vorne und hinten, die abwechselnd auf dem einen oder anderen Auto angebracht werden.
Alkoholtest-Röhrchen
Ab dem 1. Juli müssen alle Fahrzeuge in Frankreich einen gültigen Alkoholtest mitführen. Das gilt auch für Autofahrer aus dem Ausland. Fehlt der Alkoholtest an Bord, werden zukünftig Geldbußen fällig. Diese werden laut ARAG allerdings erst ab November verhängt.
Telekommunikation im Ausland
Wenn das keine gute Nachrichten für Handy-Nutzer sind: Pünktlich zu den Sommerferien, nämlich zum 1. Juli 2012 werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union (EU) erneut gesenkt. Außerdem wird es erstmals auch eine Preisobergrenze für die Internetnutzung mit dem Handy im EU-Ausland geben. Das hat das Europäische Parlament kürzlich beschlossen - und laut Arag-Experten zur Volksstimme die Tarife somit noch niedriger angesetzt als ursprünglich vorgesehen.
Der Höchstbetrag für grenzüberschreitende Telefonate wird ab dem 1. Juli 2012 von den derzeit geltenden 35 auf nur noch 29 Cent für abgehende und von bislang elf auf acht Cent für ankommende Anrufe festgelegt. Das Höchstentgelt für eine SMS darf ab dann neun Cent nicht übersteigen - bislang sind es noch elf. Auch die Internetnutzung mit dem Smartphone wird ab Jahresmitte nicht mehr zu unliebsamen Überraschungen nach dem Urlaub führen: Der Höchstpreis für die Datenübertragung innerhalb der EU wird in der Verordnung auf 70 Cent pro Megabyte begrenzt. Auf alle Beträge fällt noch die jeweilige nationale Mehrwertsteuer an.
Bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat muss der Netzbetreiber den Kunden - wie auch bislang schon - per SMS kostenlos über die Roaming-Entgelte informieren. Die Preisinformationen beinhalten die Höchstentgelte für abgehende und ankommende Anrufe, für das Versenden einer SMS und für den Zugang zum mobilen Internet.
Außerdem muss der Betreiber den Kunden warnen, wenn eine vorher definierte monatliche Obergrenze überschritten wird. Neu ist, dass diese Regelung künftig auch für die Handynutzung außerhalb der EU gilt - soweit das technisch bereits möglich ist.
Rentensteigerung
Für die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland steigen ab 1. Juli die Altersbezüge: im Osten um 2,26 Prozent, im Westen um 2,18 Prozent. Das ist eine mehr als doppelt so hohe Anhebung wie vor Jahresfrist. Damals gab es in Ost und West einheitlich 0,99 Prozent mehr. 2010 mussten sich die Ruheständler mit einer Nullrunde zufriedengeben.
Kinderreisepass
Alle Kinder müssen von Geburt an bei Auslandsreisen über einen eigenen Reisepass verfügen. Seit dem 26. Juni 2012 reichen Kindereinträge im Pass der Eltern nicht mehr aus.
Waffenregister
Genehmigungspflichtige Waffen, die bislang bei 600 einzelnen Behörden gespeichert sind, werden in einem zentralen Waffenregister erfasst. Informationen sind damit schnell abrufbar, etwa, wer Besitzer einer Waffe ist und wo sie gekauft wurde. Der Weg einer Waffe kann dann über den aktuellen Besitzer, eventuelle Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückverfolgt werden.
Schufaeintrag
Verbraucher haben es schwer, einen negativen Eintrag bei der Auskunftei Schufa wieder loszuwerden. Sie können einen neu gemeldeten negativen Eintrag über eine nicht bezahlte Rechnung bis 2000 Euro (bislang 1000 Euro) sofort löschen lassen, wenn sie vom Gläubiger innerhalb von sechs Wochen als beglichen gemeldet wird. Die Forderung muss gemeldet, offen, ausreichend gemahnt, unbestritten und nicht tituliert sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird das negative Merkmal wieder gelöscht.