Verbraucherschutzministerium : Widerspruch einlegen gegen Google Street View
Hamburg ( dpa / ahi ). Der umstrittene Internet-Dienst Google Street View zeigt in einem detaillierten Rundumblick Häuser, Autos und Fußgänger. An der Detailfülle haben sich in einigen Ländern heftige Kontroversen entzündet. Auch in Deutschland ist der werbefinanzierte Teil des Online-Kartendienstes Google Maps auf heftige Kritik gestoßen. Der Dienst soll hierzulande erst starten, wenn alle Einsprüche von Bürgern berücksichtigt worden sind.
Um die benötigten Bildermengen zu sammeln, lässt das US-Unternehmen Autos mit Spezialkameras durch die Straßen fahren. Weil die Kameras in einer Höhe von rund 2, 5 Metern installiert sind, können sie über Hecken und Mauern blicken. Jetzt wurde bekannt, dass die Wagen auch WLAN-Funknetze erfassen. Wie Google jetzt einräumte, wurden dabei auch persönliche Daten gesammelt ( Volksstimme berichtete gestern ).
Wer sich durch Fotos in seiner Privatsphäre verletzt sieht, soll vorsorglich bei Google Widerspruch einlegen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können, empfiehlt das Verbraucherschutzministerium in Berlin. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden ( zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten ), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Das Bundesverbraucherschutzministerium informiert im Internet unter www. bmelv. de über das Thema, dort gibt es auch einen Muster-Widerspruch zum Herunterladen. Google selbst informiert unter http : // maps. google. com (> Hilfe > FAQ Street View ).