Gegen Preiserhöhungen können sich Verbraucher wehren Widerspruchsrecht gegen hohe Strompreise
Hamburg (dpa) l Strompreise kennen seit Jahren oft nur eine Richtung: Sie steigen. Kunden können sich aber wehren, wenn der Anbieter eine Preiserhöhung nicht nachvollziehbar begründet. Dann steht es ihnen offen, Widerspruch gegen die Erhöhung einzulegen.
Grundsätzlich gilt: Stromversorger dürfen laut Gesetz ab einem Rückstand von 100 Euro den Strom abstellen. Zuvor müssen sie säumige Kunden aber abgemahnt und die Sperrung angedroht haben. Die Maßnahme muss außerdem verhältnismäßig sein. Doch so weit muss es nicht kommen: "Sie sollten nicht die ganze Abschlagszahlung einstellen, sondern nur die Differenz nicht zahlen", empfiehlt Hörmann. Haben Kunden eine Einzugsermächtigung erteilt, können sie diese widerrufen. Dann müssen sie selbst den fälligen Beitrag überweisen.
Eine andere Möglichkeit ist, die erhöhten Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen. Voraussetzung in allen Fällen: "Sie sollten den Versorger schriftlich davon in Kenntnis setzen." Am besten verwenden Kunden dazu ein Einschreiben.
Begründet werden kann ein Widerspruch unter anderem mit mangelnder Transparenz. "Eine Preiserhöhung muss nachvollziehbar sein", erklärt der Verbraucherschützer. Allein der Hinweis auf gestiegene Kosten ist nicht immer ausreichend. "Versorger sparen unter Umständen an anderer Stelle ein." Daher haben Kunden in so einem Fall Chancen, die Preiserhöhung anzufechten.