Versichertenstatus und Einkommen der Eltern sind maßgebend Wie werden Neugeborene krankenversichert?
Magdeburg (rgm). Auch Neugeborene müssen krankenversichert werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Ob gesetzlich oder privat, ist abhängig vom Versichertenstatus und den Einkommensverhältnissen der Eltern.
Sind beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist der Fall klar. Das Kind wird problemlos bei einem Elternteil kostenlos gesetzlich familienversichert. Ist dagegen ein Elternteil privat versichert, verdient dieser regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und übersteigt sein Einkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010: 3750 Euro brutto), kann das gemeinsame Kind nach geltender Rechtslage nicht kostenlos gesetzlich familienversichert werden. Das Kind muss dann entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden.
Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung des neugeborenen Kindes ist für die Eltern – rein finanziell gesehen – regelmäßig teurer als eine private Krankenversicherung. Allerdings sollte bei der Entscheidungsfindung nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nicht nur die Höhe des Beitrages eine Rolle spielen.
Allzu lange können sich die Eltern bei der Entscheidung nicht Zeit lassen. Die Aufnahme eines neugeborenen Kindes in die private Krankenversicherung ist rückwirkend ab Geburt möglich, sofern diese innerhalb von acht Wochen nach Geburt beantragt wird. Das Kind wird dann ab Geburt aufgenommen. Vorteil der Kindernachversicherung: Es gibt keine Gesundheitsprüfung und die rückwirkend ab Geburt entstanden Kosten werden übernommen.
In der Regel ist es dann die sinnvollste Lösung, ein neugeborenes Kind bei der privaten Krankenversicherung anzumelden, bei der die Mutter oder der Vater bereits privat versichert ist. Natürlich könnte auch ein anderer Versicherer gewählt werden, aber dann gibt es eine Gesundheitsprüfung. Auf jeden Fall ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen des privaten Krankenversicherungsunternehmens anzuraten.
In der Folge bedeutet ein derartiger Schritt allerdings nicht, dass das Kind dann für immer privat krankenversichert sein muss. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen bei den Eltern, aber auch der eigenen Entwicklung des Kindes, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall ist.