Auto Winterreifen-Pflicht ist verfassungswidrig
Oldenburg ( rgm ). Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die gesetzliche Regelung über die Winterreifenpflicht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht urteilte, dass die gesetzliche Vorschrift zu unbestimmt ist ( Az. 2 SsRs 220 / 09 ).
Die wetterabhängige Winterreifenpflicht wurde vor vier Jahren bundesweit eingeführt. Danach ist bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen, teilt die DAS-Versicherung mit.
In dem vor Gericht verhandelten Fall war ein PKW im Winter mit Sommerreifen auf Eis ins Rutschen gekommen. Am Ende parkte das Auto im Schaufenster eines Ladens. Der Fahrer musste eine Geldbuße bezahlen, da er mit unangepasster Bereifung und ebensolcher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Er ging gegen den Bußgeldbescheid gerichtlich vor.
Das Gericht erklärte, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit vorher gesetzlich bestimmt wurde. Doch weder in der StVO noch in anderen Gesetzen sei konkret geregelt, welche Bedingungen Reifen erfüllen müssten, um für den Winter geeignet zu sein. Der klagende Autofahrer musste deshalb das geforderte Bußgeld für die unangepasste Geschwindigkeit nicht zahlen.