Private Versicherungen Zuschlag für monatliche Beiträge zu hoch?
Frage : Ich zahle meine Autoversicherung und noch andere Versicherungen statt in einem Jahresbeitrag in monatlichen Beiträgen, allerdings mit Zuschlag. Nun habe ich gehört, dass die Zuschläge zu hoch berechnet wurden und die Versicherung an mich zurückzahlen muss. Was kann ich jetzt tun ?
Es antwortet Rechtsanwältin Jelena Rüegg aus Magdeburg : Wenn Versicherungsunternehmen auf private Versicherungen, wie zum Beispiel Kfz-, Lebens-, Unfall- oder Rentenversicherungen ( ausgenommen Krankenversicherungen ), anstelle eines Jahresbeitrages die monatliche Zahlweise mit einem Zuschlag anbieten, muss auch der effektive Jahreszins angegeben sein.
Das haben die Versicherungen bisher jedoch regelmäßig nicht getan. So steckt zum Beispiel bei einem Zuschlag von fünf Prozent nach Berechnung von Experten ein effektiver
Jahreszins von
11, 35 Prozent dahinter. Erlaubt sind bei fehlender Angabe nur vier Prozent effektiver Jahreszins. Das ergibt ein beträchtliches Sümmchen zuviel gezahlter Beiträge.
Im Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof hat ein Versicherungsunternehmen seine Rückzahlungsverpflichtung anerkannt. Sie sollten vom Versicherer eine rückwirkende Neuberechnung der Zinsen und Rückzahlung der Zuvielzahlungen verlangen. Zukünftig wird dann ein deutlich niedrigerer Beitrag zu zahlen sein.