Fall 1: Unterstützung für den neuen Job Zuschuss für Fahrtkosten gewährt
Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit hatte Manuel Zierk aus Dretzel wieder einen Job gefunden und sich ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit abgemeldet. Gleichzeitig beantragte er eine Unterstützung für die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den Pendelfahrten zur Arbeit - immerhin insgesamt 60 Kilometer am Tag.
Als Nachweis dafür sollte er dem Amt zusammen mit dem komplett ausgefüllten Antrag den Arbeitsvertrag vorlegen. "Leider hat es lange gebraucht, ehe mir der Vertrag ausgehändigt wurde", schrieb er. Das geschah denn auch erst fünf Wochen nach der Arbeitsaufnahme. Zum Glück gab es von der Firma einen Vorschuss, so dass der junge Mann davon die nötigen Tankfüllungen für seine Fahrten zur Arbeit finanzieren konnte.
Doch seine Hoffnung, mit Vorlage des Vertrages einen Zuschuss zu den Spritkosten von der Arbeitsagentur zu erhalten, wurde enttäuscht. Die von ihm beantragte Förderung aus dem Vermittlungsbudget wurde abgelehnt - weil er zwischen Beginn der Beschäftigung und Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen ja schon mehrere Wochen zur Arbeit gependelt war. Dies lasse "den Schluss auf Eigenleistungsfähigkeit zu", hieß es zur Begründung.
"Nun weiß ich nicht, wie es weitergehen soll", resignierte Manuel Zierk beinahe, denn der Lohn für seinen ersten Beschäftigungsmonat abzüglich Vorschuss reichte gerade, um die Fixkosten zu decken. "Mein Auto fährt aber nicht mit Wasser", meinte er und sah kaum noch einen anderen Ausweg, als wieder zu kündigen.
Erst durch die Redaktion Leseranwalt habe man erfahren, dass Herr Zierk für die Fahrtkosten ein Darlehen seines Arbeitgebers erhielt, um den Antritt der Arbeit zu finanzieren, teilte die Agentur für Arbeit nach erneuter Prüfung des Falles mit. Grundsätzlich bestehe durchaus die Möglichkeit, Arbeitslose bei Aufnahme einer Beschäftigung aus dem Vermittlungsbudget der Agentur zu fördern - jedoch nur, "wenn dies notwendig ist". Und bei dem jungen Mann aus Dretzel schien diese Notwendigkeit zunächst nicht ersichtlich. Denn zum Entscheidungszeitpunkt lagen keine Erkenntnisse vor, "die eine Bewilligung im Einzelfall erforderlich machen würden", informierte die Behörde.
"Die Agentur für Arbeit bewilligt in der Regel ab einer einfachen Entfernung von 30 Kilometern, wobei grundsätzlich auch bei geringeren Entfernungen die Umstände des Einzelfalles zu prüfen sind und unter Umständen auch bei Unterschreitung dieser Entfernung eine Förderung notwendig sein kann", so Wolfgang Lenze, Pressesprecher der Magdeburger Behörde. Zur Prüfung jedes Einzelfalles gehöre immer auch die sogenannte Einschätzung der Eigenleistungsfähigkeit. Da bei unserem Leser zwischen Arbeitsaufnahme und Antragsabgabe mehrere Wochen gelegen hätten, sei "die zuständige Mitarbeiterin davon ausgegangen, dass Eigenleistungsfähigkeit vorlag und die Kosten eigenständig bestritten wurden".
Bei der nun erfolgten nochmaligen Prüfung des Anliegens von Manuel Zierk wurden die durch seinen Brief an die Zeitung bekannt gewordenen Umstände berücksichtigt. Im Ergebnis sei "nunmehr davon auszugehen, dass ein Zuschuss zur ¿Anschubfinanzierung\' der Fahrtkosten gerechtfertigt ist". Sie seien ihm für die ersten zwei Monate seiner Beschäftigung bewilligt und die Bescheide entsprechend korrigiert worden, heißt es im Schreiben der Agentur für Arbeit an unsere Redaktion.