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Angriff auf Beamte Bei Kontrolle in Derenburg: Betrunkener Autofahrer schlägt Polizisten

Die Polizei hat in der Nacht zu Sonntag bei Derenburg einen betrunkenen Mann aus dem Verkehr gezogen. Bei der Untersuchung schlug der 44-Jährige zu. Jetzt erwarten ihn eine Reihe von Ermittlungsverfahren.

Von DUR Aktualisiert: 03.03.2025, 16:18
Die Polizei hat in Derenburg einen betrunkenen Mann aus dem Verkehr gezogen. Dann schlug der 44-Jährige zu.
Die Polizei hat in Derenburg einen betrunkenen Mann aus dem Verkehr gezogen. Dann schlug der 44-Jährige zu. Symbolfoto: dpa

Derenburg. - Ein betrunkener Mann hat in der Nacht zu Sonntag für Ärger gesorgt: Nachdem er von der Polizei im Auto angehalten wurde, bedrohte und beleidigte er die Beamten. 

Nach Angaben der Polizei war der 44-Jährige gegen 3.15 Uhr auf der Landesstraße 82 zwischen Silstedt und Derenburg unterwegs. Er sei durch seine Fahrweise aufgefallen, so die Polizei. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch und körperliche Auffälligkeiten bei dem Mann. Ein durchgeführter Atemalkoholtest habe einen Wert von 2,35 Promille ergeben, heißt es.

Der Mann habe keine Ausweisdokumente mit sich geführt und den Beamten darüber hinaus trotz eingehender Belehrung falsche Personalien genannt. Er sei aggressiv gewesen, habe den Polizisten gedroht und ihren Anweisungen Widerstand geleistet.

Betrunkener Mann schlägt bei Untersuchung zu

Er sei in ein Krankenhaus gebracht worden, um ihm Blut abzunehmen. Auch dort habe der Mann die Beamten mehrfach bedroht und beleidigt, so die Polizei. Nachdem er einen Beamten geschlagen habe, seien ihm Handfesseln angelegt worden. Dagegen habe er Widerstand geleistet und erneut zugeschlagen.

Laut den Angaben konnte der Mann zudem keinen Führerschein vorweisen. Nun erwarten ihn eine Reihe von Ermittlungsverfahren: Er muss sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen Beleidigung, Bedrohung und einer Ordnungswidrigkeit aufgrund der falschen Namensangabe verantworten.