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Reimann-Haus Abriss ist besiegelt

Das Brigitte-Reimann-Geburtshaus in der Burger Bahnhofstraße 5 wird definitiv abgerissen.

Von Steffen Reichel 22.03.2017, 00:01

Burg l Die Abrisspläne wurden Vertretern des Burger Kulturstammtischs und der Brigitte-Reimann-Gesellschaft Dienstag in einer Runde bei Landrat Steffen Burchhardt (SPD) mitgeteilt. Damit haben sich die Befürchtungen bestätigt, die bereits zu Beginn des Abrisses des Steitenflügels des Hauses Bahnhofstraße 6 im Raum standen: Der Abriss des Seitenflügels zieht den Abriss des Vorderhauses nach sich und der Abriss des Hauses Nummer 6 den des Nachbarhauses Nummer 5, des Brigitte-Reimann-Geburtshauses.

Obwohl Roland Stauf von der Brigitte-Reimann-Gesellschaft die letztlich vergeblichen Bemühungen von Burgs Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD) und anderen Verantwortlichen in Stadt und Kreis, eine Perspektive für das Haus zu suchen, anerkennt, ist Stauf doch darüber enttäuscht, dass es nun zum Abriss kommt. „Der desolate Zustand des Hauses war seit Jahren bekannt. Seit Jahren hatte die Stadt die Möglichkeit, das Haus in ihr Eigentum zu bringen und zu sichern, um vielleicht später, wenn Geld da ist, eine Nutzung zu ermöglichen“, so Stauf, der daran erinnert, dass mit dem Haus Bahnhofstraße 5 ein authentischer und einzigartiger „Reimann-Ort“ verloren geht, an dem die bisher vor allem in Neubrandenburg und Hoyerswerda agierende Brigitte-Reimann-Geselllschaft großes Interesse hatte.

Stauf rechnet damit, dass der Abriss der Reste des Hauses Nummer 6 und des Reimann-Hauses seitens des Landkreises und der beauftragten Firma nun so schnell wie möglich über die Bühne gebracht wird.

Strittig blieb auch gestern ein Gutachten, das von Mitgliedern der Reimann-Gesellschaft nach wie vor als „mutmaßlich bestellt“ angezweifelt wird, wie Roland Stauf und seine Mitstreiter auch dem Landrat gegenüber nochmal verdeutlichten.

Reimann-Freunde hatten dieses Gutachten einer Architektin vorgelegt. Diese monierte, dass, wenn es im Gutachten heißt, dass die Giebelsituation vor Abbruch nicht geklärt werden konnte, es auch keine Abrissgenehmigung hätte geben dürfen. Grundsatz im Baurecht sei, dass durch Maßnahmen an einem Gebäude ein anderes Gebäude nicht beeinträchtigt werden dürfe. Das müsse vor einer Abrissgenehmigung geprüft und sichergestellt werden. Die Abrissgenehmigung hätte nur auf der Grundlage eines vorliegenden Abbruchkonzeptes erteilt werden dürfen, in dem diese grundlegenden statischen Fragen hätten berücksichtigt werden müssen.

Landkreis-Sprecherin Claudia Hopf-Koßmann verweist auf ein „aktuelles baustatisches Gutachten“, wonach die Bahnhofstraße 5 akut einsturzgefährdet sei. „Im Zuge der notwendigen Abbrucharbeiten des Nachbargebäudes wurde festgestellt, dass eine Sicherung des Objektes Bahnhofstraße 5 aufgrund des schlechten Gebäudezustandes nicht mehr möglich ist.“

Landrat Burchhardt ergänzt: „Wir haben diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen, aber der Zustand des Hauses lässt uns leider keine andere Wahl. Der Verfall ist in den letzten Wochen rapide vorangeschritten.“

Der Landkreis ist für die Gefahrenabwehr zuständig und muss bei akuter Einsturzgefahr handeln. Da die Eigentumsverhältnisse des Hauses nicht geklärt sind, wird der Kreis die Abrisskosten tragen.

Dennoch wollen Kulturakteure und Stadt/Landkreis im Gespräch bleiben, was das Reimann-Erbe und die Nutzung des Grundstücks Bahnhofstraße 5 betrifft. Ein diesbezügliches erstes Treffen soll am 4. April stattfinden.

Die baufälligen Häuser Bahnhofstraße 6 und 5 stehen an der Laga-Laufstrecke und gelten als gefährlich für Passanten, weswegen der Gehweg schon lange gesperrt war.