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130 Euro fehlten für die Klassenfahrt der Gerwischer Grundschule / Jobcenter pocht auf Fristen Antrag zu spät - Kind bleibt fast zu Hause

Von Tobias Dachenhausen 20.04.2012, 05:19

Montag brach die 4. Klasse der Gerwischer Grundschule zur Klassenfahrt nach Wolmirstedt auf. Erst in letzter Sekunde konnte ein Junge doch noch mitfahren, obwohl der Antrag für die Förderung zu spät eingereicht wurde. Das Jobcenter mahnt, Fristen einzuhalten.

Gerwisch l Zu Beginn der Woche wollte Michael* mit seinen Mitschülern gemeinsam zur Klassenfahrt aufbrechen. Leider fehlten die 130 Euro, die die arbeitssuchende Mutter vom Jobcenter angefordert hatte. Ähnlich ging es Frietjof Köhlert, der das Geld für seine Zwillinge aber privat besorgt hat. "Wir haben eine Woche vor dem Start Bescheid bekommen, dass das Geld nicht rechtzeitig da sein wird. Die Klassenlehrerin hatte sich mit uns in Verbindung gesetzt", erzählt Köhlert. Die Gutscheine an das Jobcenter waren bereits genehmigt, die Bestätigung, dass gezahlt wird, ebenfalls, nur das Geld war noch nicht auf dem Konto. "Da kann ich auch die Klassenleherin verstehen, die nicht für alle Kinder mit dem gleichen Problem das Geld vorstrecken kann", so der Zwillingsvater.

Klassenlehrerin informierte über fehlendes Geld rechtzeitig

Laut Schule stand die Klassenfahrt bereits zu Beginn des Schuljahres fest. "So was muss doch geplant sein. Wir händigen Informationen aus und lassen die Eltern unterschreiben, dass sie die Kosten übernehmen", erzählt Leiterin Kerstin Engelmann. Auf einer Elternversammlung Ende Februar war die Klassenfahrt das Hauptthema. Hier wurde gesagt, was die Kinder mitnehmen sollen, und es wurde darauf hingewiesen, sich frühzeitig um den Antrag beim Jobcenter zu kümmern. Am Abfahrtstag habe die Mutter von diesem Antrag nichts mehr gewusst, sagt Engelmann. Als klar wurde, dass das Geld nicht mehr eintreffen wird, habe die Klassenlehrerin Kontakt mit den betroffenen Eltern aufgenommen und sie darüber informiert. "Auch der Mutter von Michael wurde mitgeteilt, dass wir nun eine Lösung suchen müssen", informiert die Schulleiterin.

Sirko Mösenthin, Bereichsleiter Leistungsservice im Jobcenter Jerichower Land, bestätigt den zu spät eingetroffenen Antrag. "Am 11. April haben wir ihn mit der Bestätigung von der Schule bekommen und am 17. April dann die Zahlung angewiesen. Vom eigentlichen Prozedere, der Bewilligung als Gutschein mit anschließender Abrechnung, wurde hier aus Zeitgründen abgewichen", erzählt Mösenthin. Vier Arbeitstage hat das Verfahren gedauert. In der Regel brauche es zwei Wochen. "Unsere Mitarbeiterin hat erkannt, dass es sich um einen dringlichen Fall handelt und entsprechend gehandelt. Aus meiner Sicht ist eine schnellere Bearbeitung kaum möglich", erklärt der Bereichsleiter. Mit jedem Antrag werde auch ein entsprechendes Hinweisblatt verschickt - mit den nötigen Informationen zu Fristen und Möglichkeiten. "Es ist schwer, immer jeden zu erreichen. Das Antragsverfahren ist nicht einfach, darum sollte den Informationen viel Aufmerksamkeit geschenkt werden", betont Mösenthin.

Für die mit dem 1. Januar 2011 eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe sieht das Zweite Sozialgesetzbuch, mit Ausnahme der Leistungen für den Schulbedarf sowie der Schülerbeförderung, lediglich eine Erbringung in Form von Sachleistungen vor. "Auf Antrag der Eltern erfolgt eine Bewilligung der entsprechenden Leistung in Form eines Gutscheins. Mit der Aushändigung des Gutscheins gilt die Leistung als erbracht. Dieser muss dann, in diesem Fall der Schule, vorgelegt werden. Für die Schule ist dieser der Nachweis, dass die Kosten im Nachgang übernommen werden", erklärt Mösenthin. Wenn es wirklich brennt, kann wie im geschilderten Ausnahmefall auch eine Zahlung im Voraus ohne Abrechnung an die Schule erfolgen. "Wir wollen ja keine Kinder benachteiligen", betont der Bereichsleiter.

Letztlich sei alles gut gegangen und Michael konnte mit seinen Mitschülern nach Wolmirstedt fahren. "Die Mutter ist dann in Vorleistung gegangen", sagt Mösenthin. Dieses wird auch von der Leiterin der Grundschule bestätigt. Genau um diese Dinge zu vermeiden, will Mösenthin weiter sensibilisieren. "Wenn eine Klassenfahrt frühzeitig feststeht, sollte sofort der entsprechende Antrag gestellt werden. Verlangt die Schule eine Zahlung zu einem Zeitpunkt vor der Klassenfahrt, kann auch eine Abrechnung durch die Schule mit dem jeweiligen Zahlungsziel erfolgen. Somit ist sichergestellt, dass die entsprechende Zahlung zum erforderlichen Zeitpunkt bei der Schule eingeht. Damit im schlimmsten Fall ein Kind nicht zu Hause bleiben muss", erklärt Mösenthin.

(Name v. d. Red. geändert)