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Kinderbetreuung Biederitz bei Magdeburg: Eltern sollen ab 2024 deutlich mehr zahlen

Die Kinderbetreuung in Kita und Hort in der Gemeinde Biederitz könnte deutlich teurer werden. Um welche Beträge geht es hierbei?

Von Manuela Langner Aktualisiert: 09.11.2023, 16:45
Die Kinderbetreuung in Kita und Hort in der Gemeinde Biederitz könnte deutlich teurer werden. Hier ein Foto von der Kita Ehlespatzen in Biederitz.
Die Kinderbetreuung in Kita und Hort in der Gemeinde Biederitz könnte deutlich teurer werden. Hier ein Foto von der Kita Ehlespatzen in Biederitz. Anke Reppin

Gübs - Zwischen 17 und 21 Prozent je nach Betreuungsart steigen voraussichtlich ab Februar 2024 die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in der Einheitsgemeinde Biederitz. Im Ortschaftsrat Gübs wurde die Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 am Montagabend erstmals öffentlich vorgestellt. Die noch gültige Kalkulation läuft zum Jahresende aus.

Alle drei Jahre erfolgt eine neue Berechnung. Die Kostensteigerung bei den Elternbeiträgen ergibt sich aus höheren Lohn- und Betriebskosten. Allein die Personalkosten steigen um rund elf Prozent.

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Während für die Kalkulation die Personalkosten bis Ende 2024 ermittelt werden können, weil der Tarifvertrag so lange läuft, sind andere Kostenstrukturen schwerer abzusehen: Wie viele Kinder werden zu welcher Stundenzahl betreut? Die Eltern haben die Wahl von fünf bis zehn Stunden täglich. Weil nicht alle Faktoren bekannt sein können, sei eine Kalkulation immer auch ein bisschen wie Orakeln, merkte Hauptamtsleiter Marco Gründel an.

An Verdienst der Eltern gekoppelt

Ließen sich die Elternbeiträge an den Verdienst der Eltern koppeln, erkundigte sich Ingo Hopstock während der Beratung im Ortschaftsrat. Eine derartige Regelung sehe das Landesgesetz nicht vor, erläuterte Marco Gründel. In Sachsen-Anhalt habe man sich für die Geschwisterkindregelung als soziale Kompetente entschieden: Eltern zahlen nur für das älteste Kind, das in Hort oder Kindertagesstätte betreut wird. Die Kosten für die Geschwister überweist das Land an die Gemeinde.

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„Kalkulation von Elternbeiträgen heißt nicht nur Zahlen nehmen und sortieren“, begründete Marco Gründel, weshalb die Gemeinde diese Aufgabe an einen Dienstleister ausgelagert hat. Das Unternehmen beschäftige sich unentwegt mit dem Thema und nicht nur alle drei Jahre wie die Gemeinde. Das sei eine wichtige Voraussetzung für eine rechtssichere Satzung, reagierte der Amtsleiter auf eine Nachfrage von Andreas Thiele.

Neben den Ortschaftsräten werden auch die Elternvertretungen zur geplanten Satzungsänderung der Kita-Satzung angehört. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist Anfang Dezember geplant. Inkrafttreten soll die Satzung zum 1. Februar 2024. In den nächsten beiden Wochen soll die Beratung in den Ortschaftsräten fortgesetzt werden. Die Gübser Ratsmitglieder gaben dem Gemeinderat ein einstimmiges Votum, der Änderungssatzung zuzustimmen.