Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis stabil unter 50 Corona-Lockerungen treten ab Freitag für den Landkreis Jerichower Land endlich in Kraft
Auf Lockerungen kann sich das Jerichower Land ab dem 28. Mai freuen, da an fünf aufeinander folgenden Tagen der Inzidenzwert unter 50 lag. Welche Regelungen und Lockerungen jetzt greifen.
Burg/Genthin - vs
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Jerichower Land unterschreitet seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner (www.rki.de/inzidenzen), so dass entsprechend der Regelungen aus der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ab dem heutigen Freitag entsprechende Lockerungen in Kraft treten.
Wie aus einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung weiter hervor geht, sind damit unter anderem Treffen des eigenen Hausstandes mit fünf weiteren Personen verschiedener Haushalte möglich.
Auch professionell organisierte Veranstaltungen und Messen mit bis zu 50 Teilnehmern sind erlaubt. Auch Sportveranstaltungen können wieder mit bis zu 50 Personen im Innenbereich und bis zu 100 Zuschauenden im Außenbereich stattfinden. Kinos, Theater und Konzerthäuser dürfen in geschlossenen Räumen für 200 und im Freien für 300 Personen öffnen.
Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises zu den einzelnen Öffnungsschritten kann unter www.lkjl.de sowie im gestern veröffentlichten Amtsblatt Nr. 19/2021 eingesehen werden.
20 neue Corona-Fälle in sieben Tagen
Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen im Jerichower Land lag innerhalb der letzten sieben Tage bei 20 Fällen.
Es befinden sich, so die Information der Kreisverwaltung, 183 Personen in häuslicher Quarantäne, stationär müssen neun Personen behandelt werden, zwei davon intensivmedizinisch.
Die erste Corona-Schutzimpfung haben im Jerichower Land bisher 35 719 Personen erhalten sowie 14 600 die Zweitimpfung. Dies entspricht bei der Erstimpfung 39,52 Prozent der Landkreis-Bevölkerung und 15,83 Prozent bei der Zweitimpfung.
Seit Mitte Mai können wieder wöchentlich etwa 1000 Termine für Erstimpfungen im stationären Impfzentrum in Burg angeboten werden, welche über die Internetseite des Landkreises buchbar sind. Aufgrund der Vielzahl an impfwilligen Bürger sind diese Termine jedoch innerhalb kürzester Zeit vergeben und eine Erhöhung der Menge aufgrund der aktuell laufenden Zweitimpfungen sei nicht möglich, bittet die Kreisverwaltung um Beachtung.
Die Beratungshotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer 03921/9495353 weiterhin geschaltet. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr verfügbar. Außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst für Fragen unter der kostenfreien Telefonnummer 116117 (innerhalb Deutschlands ohne Vorwahl) zur Verfügung.