1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Das Ende des Nothaushaltes: Gemeinderat Möser will jetzt Haushalt 2021 beschließen

Gemeinde Möser Das Ende des Nothaushaltes: Gemeinderat Möser will jetzt Haushalt 2021 beschließen

Am 6. Juli will der Gemeinderat Möser den Haushalt für das Jahr 2021 beschließen. Zuletzt hatte es im Mai noch etliche Änderungswünsche gegeben. Ohne Haushalt befindet sich die Gemeinde im sogenannten Nothaushaltsrecht.

Von Anke Reppin 24.06.2021, 15:46
In den Jugendclub Möser soll in diesem Jahr viel Geld investiert werden.
In den Jugendclub Möser soll in diesem Jahr viel Geld investiert werden. Archivfoto: Anke Reppin

Möser - Die Änderungswünsche, die in der Sitzung des Hauptausschusses im Mai noch auf den Tisch gekommen waren, seien zu umfangreich gewesen, um sie rechtzeitig zur folgenden Sitzung des Gemeinderates einzuarbeiten. Das hatte Gemeindebürgermeister Bernd Köppen (parteilos) bei der Sitzung des Gemeinderates am 25. Mai erklärt. Deshalb habe der Haushaltsbeschluss vertagt werden müssen. Die Gemeindeverwaltung arbeitete zwischenzeitlich die von den Räten im Hauptausschuss beschlossenen Änderungen ein. Am 6. Juli nun soll im Gemeinderat der Haushalt für das Jahr 2021 endlich beschlossen werden.

Gemeinderat Thomas Voigt (CDU) hatte sich bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates erbost darüber gezeigt, dass es „einigen Leuten“ gelungen sei, den Haushalt von der Tagesordnung im Mai zu kriegen.

Zu den Wünschen, die die Gemeindeverwaltung mittlerweile noch eingearbeitet hat, zählte unter anderem eine Erhöhung der finanziellen Mittel für Spielplätze in der Gemeinde. Auch die Sanierungskosten für den Jugendclub Möser wurden noch einmal erhöht. Hier sollen jetzt auch die Außenanlagen in eine Erneuerung einbezogen werden.

Im Hauptausschuss war auch die Frage aufgekommen, wie sich ohne geänderte Entgeltvereinbarung (dieser hatte der Gemeinderat nicht zugestimmt, Anm. d. Red.) die Kosten für die Kindertagesstätte „MS Piratenclub“ erhöhen könnten. Das läge an der in diesem Jahr höheren Zahl der betreuten Kinder und habe somit seine Richtigkeit, klärte Bernd Köppen jetzt auf.

Aus dem Haushalt gestrichen wurde die Umsetzung eines Radweges, des ländlichen Weges zwischen Körbelitz und Pietzpuhl, sagte Köppen auch. Dieser ließe sich in diesem Jahr nicht realisieren.

Neu eingeplant sind Einnahmen in Höhe von 25 000 Euro aus dem Verkauf des Bürgerbusses. Den hntte die Gemeinde nach der Kritik aufgrund eines fehlenden Nutzungskonzeptes an die Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land veräußert.

Dennoch sei die Umsetzung der weitergehenden Wünsche der Gemeinderäte schwierig gewesen, ließ der Gemeindebürgermeister bei der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag durchblicken. Um den Haushalt rund zu kriegen, hätten bei den Unterhaltsleistungen für Einrichtungen und Anlagen der Gemeinde starke Kürzungen vorgenommen werden müssen. Diese Unterhaltungsmaßnahmen seien aber wichtig, um die Werte der Gemeinde zu erhalten, mahnte Herrmann Lünsmann (CDU).

Um die Investitionstätigkeiten der Gemeinde in diesem Jahr abdecken zu können, wird ein Kredit in Höhe von einer Million Euro aufgenommen. Knapp 13,5 Millionen Euro ist er insgesamt schwer, der Haushalt der Gemeinde Möser für das laufende Jahr. Rund 7,6 Millionen Euro will die Gemeinde Möser in diesem Jahr in ihre Ortschaften investieren. So unter anderem in den Neubau eines Gebäudes der Kindertagesstätte in Lostau und in die Planung eines neuen Besucherzentrums an der Trogbrücke in Hohenwarthe.

Ohne beschlossenen Haushalt befindet sich eine Gemeinde in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Das wird auch als Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet. Ohne vom Gemeinderat beschlossenen und anschließend von der Kommunalaufsicht beim Jerichower Land genehmigten Haushalt darf die Gemeinde nur Ausgaben tätigen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Unaufschiebbare Aufgaben dürfen finanziert und begonnene Investitionsvorhaben fortgeführt werden.

Neue Vorhaben, die im Vorjahr noch nicht im Haushalt standen, darf die Gemeinde hingegen nicht beginnen. Darüber hinaus dürfen keine sogenannten freiwilligen Aufgaben finanziert werden, wenn der Haushalt noch nicht beschlossen und genehmigt ist. Zu diesen freiwilligen Aufgaben zählen unter anderem die Kultur- und Sportförderung.