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Tipps für Bewohner im betroffenen Bereich Geruchsbelästigung im Jerichower Land bis zum Sommer: In Möser beginnen Kanalarbeiten vom WWAZ

In der Gemeinde Möser (Jerichower Land) beginnen Kanalarbeiten. Das Spülen der Anlagen geht wohl mit einer Geruchsbelästigung einher. Welche Hinweise es für Anwohner gibt.

Von vs 19.01.2025, 19:15
Wegen der Spülarbeiten droht im Bereich von Möser eine Geruchsbelästigung.
Wegen der Spülarbeiten droht im Bereich von Möser eine Geruchsbelästigung. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Möser - Bekommt die Gemeinde Möser (Jerichower Land) ein Geruchsproblem? Nun sind Kanalspülarbeiten geplant, die sich bis zum Sommer hinziehen werden.

Der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) beginnt am Montag, 20. Januar 2025, mit Kanaluntersuchungen in der Gemeinde Möser. Darüber informierte der WWAZ in einer Pressemitteilung. Mit der Untersuchung der Kanäle sind auch Spülarbeiten verbunden, die voraussichtlich bis Ende Juni andauern werden.

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Damit keine Geruchsbelästigung oder sogar Verschmutzungen im Haus entstehen, sollten die Anlieger die Funktion ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen prüfen.

Wegen Spülarbeiten droht im Bereich von Möser Kanal-Luft

Worauf dabei geachtet werden sollte, dazu hat der WWAZ mehrere Hinweise parat. Die Hochdruckreinigungsarbeiten erzeugen eine starke Luftströmung im Abwasserkanal. Macht sich ein übler Geruch nach der Kanalreinigung bemerkbar, konnte der dabei entstandene Unterdruck in der Grundstücksentwässerungsanlage nicht ausgeglichen werden.

Dadurch wurde vermutlich das Wasser des Geruchsverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt. So kann sich ein unangenehmer Geruch aus dem Kanal über die Sanitärobjekte ungehindert in die Wohnung ausbreiten.

Erster Tipp: Wasser in die Becken und Bodeneinläufe laufen lassen beziehungsweise Toilettenspülung betätigen. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine Kanal-Luft eintreten.

Entwässerungsanlage für Grundstück muss in Möser von Bewohnern geprüft werden

Ist das Wasser aus dem Geruchsverschluss (Siphon) in die privaten Räume ausgeblasen worden, war die Be- und Entlüftungsleitung der Grundstücksentwässerungsanlage ungeeignet für den Druckausgleich.

Zweiter Tipp: Im Vorfeld die Grundstücksentwässerungsanlage überprüfen. Liegt der Revisionsschacht auch wirklich frei und nicht unter Flur wie unter Bepflanzung oder Überpflasterung? Sind Schachtdeckel belüftet und ist eine Dachentlüftung vorhanden? Funktioniert die Gebäudeentwässerung ordnungsgemäß entsprechend der Planungsgrundsätze aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Art und Umfang der Entlüftung ist objektabhängig und individuell zu betrachten. Hier ist der Sanitärfachmann zurate zu ziehen. Weitere Hinweise unter www.wwaz.de/installateurverzeichnis.php.

Bei Fragen oder Problemen ist der WWAZ zu den Öffnungszeiten unter (039201) 634 23 oder außerhalb der Öffnungszeit unter (0171) 310 22 90 zu erreichen.