Gescheitert Loburg behält katholische Kirche
Der Versuch, die katholische Kirche Loburg zu versteigern, scheiterte in Berlin. Die Pfarrgemeinde muss das Gebäude weiterhin unterhalten.
Loburg/Berlin l Bei 75.000 Euro lag dabei das Mindestgebot, das die Gemeinde erzielen wollte – offenbar zuviel für die rund 70 Gäste im Saal des Berliner Abba-Hotels und für mögliche Telefonbieter, die zusätzlich noch Maklercourtage, Grunderwerbssteuer und Notarkosten hätten zahlen müssen. „Gibt es ein Gebot?“, fragte Auktionatorin Claudia Kiehl in den Raum, nachdem das Loburger Gotteshaus ausführlich beschrieben worden war. „Das sehe ich nicht, aber wir rufen das Objekt gern noch einmal auf“, so Kiehl weiter. Das musste sie am Tag der Versteigerung allerdings nicht mehr tun – bis zum Abend outete sich kein Interessent.
Die Kirche war, kulturell gesehen, einer der Höhepunkte der gestrigen Versteigerung, bei der insgesamt 44 Objekte unter den Hammer kamen. Oft waren dies Häuser, Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekte; ein bis zwei Gotteshäuser stehen pro Jahr aber zum Verkauf, sagte Katja Heringshausen vom Berliner Auktionshaus. Meist seien diese allerdings schon profaniert, also entwidmet, sagte sie weiter. Damit bleibt die Loburger Kirche zunächst zwei weitere Monate beim Berliner Auktionshaus, wo sie auch heute, am zweiten Tag der öffentlichen Auktion, noch ersteigert werden kann. Im Vorfeld habe es gutes Interesse und auch Besichtigungen gegeben, so Heringshausen.
Entwidmet ist die etwa 1909 erbaute Loburger Kirche nicht, dies soll erst bei einem Verkauf geschehen. Sie wird genutzt und befindet sich mit dem ehemaligen, jetzt aber leerstehenden Pfarrhaus in jenem denkmalgeschützten Gebäude, das gestern versteigert werden sollte. Bevor ein Käufer es übernehmen kann, will die Pfarrgemeinde noch sakrale Gegenstände, wie innen befindliche Bleiverglasungen, Leuchter oder Kreuzweg, abbauen lassen. Andere Einrichtungsgegenstände würden allerdings im Haus verbleiben. Dort könnte man auf insgesamt 420 Quadratmeter wohnen – etwa 180 im Pfarrhaus und 240 im Kirchenschiff.
Eine weitere bemerkenswerte, aber auch verständliche Einschränkung würde dem Käufer auch auferlegt werden: Auf dem Grundstück, das insgesamt 2500 Quadratmeter umfasst, dürfen keine Bordelle und bordellartigen Betriebe eingerichtet werden. Auch andere nicht-christliche Religionsgemeinschaften dürfen sich dort nicht einrichten. Beides wird sogar als Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen und gilt damit auch bei einem denkbaren Weiterverkauf. Darüber wachen wird das Bistum Magdeburg. Ganz aufgeben würde die Kirche ihr Gotteshaus also auch bei einem erfolgreichen Verkauf nicht.