Verdacht auf Schleusung Video: Razzia in Möckern
Bei großangelegten Durchsuchungen in Möckern sind am Dienstag, 15. Juni, drei Frauen vorläufig festgenommen worden. Es geht um den Verdacht der gewerbsmäßigen Einschleusung, Urkundenfälschung, unerlaubten Aufenthalts und Schwarzarbeit.
Möckern - Im Kampf gegen gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung, unerlaubten Aufenthalt und der damit verbundenen unerlaubten Arbeitsaufnahme durchsuchten 150 Beamte der Bundespolizei mehrere Objekte in Möckern, ebenso in Groß Lindow und Frankfurt (Oder) - beide im Land Brandenburg. Die Beamten vollstreckten damit mehrere Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Stendal.
Drei Hauptbeschuldigte - drei deutsche Frauen im Alter vom 36, 62 und 63 Jahren - wurden vorübergehend festgenommen und von den Polizeibeamten befragt.
Unterkünfte und Arbeitsstellen vermittelt
„Die Beschuldigten stehen im Verdacht, Wohnunterkünfte und Arbeitsstellen an Drittausländer vermittelt und sich dadurch einen nicht unerheblichen Vermögensvorteil verschafft zu haben“, informierte am Dienstag eine Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Chemnitz. Dafür hätten die Beschuldigten die „Drittausländer“ bereits vor der Einreise mit gefälschten Reisedokumenten ausgestattet. Als „Drittausländer“ bezeichnet die Bundespolizei solche Personen, die nicht der Europäischen Union (EU) beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören.
Verdacht an der Grenze zur Tschechischen Republik
In Möckern wurden am Dienstagvormittag unter anderem zwei Wohnobjekte in der Magdeburger Straße und der Bahnhofsstraße durchsucht.
Ausgangssachverhalt sei eine Feststellung vom 15. März 2020 in Bärenstein an der Grenze zur Tschechischen Republik gewesen, so die Polizeisprecherin: „Bei der Kontrolle eines Kleintransporters wurden mehrere gefälschte Ausweisdokumente festgestellt. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte für eine unerlaubte Arbeitsaufnahme der kontrollierten Personen. Im Ergebnis der Ermittlungen wurden sieben Durchsuchungsbeschlüsse durch die Staatsanwaltschaften Frankfurt (Oder) und Stendal erwirkt, welche durch die Bundespolizei in den frühen Morgenstunden des Dienstages umgesetzt wurden.
Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten umfangreiche Beweismittel (Speichermedien, Unterlagen und Dokumente) sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet und fließen in das laufende Ermittlungsverfahren ein, so die Sprecherin weiter.
„Ganz normale Prüfung“ bei Wiesenhof
Zeitgleich zu der Aktion der Bundespolizei lief in Möckern auch eine Aktion des Hauptzollamtes Magdeburg im Schlachthof Möckern der zum Wiesenhof-Unternehmen gehörenden Anhaltinischen Geflügelspezialitäten GmbH in Möckern. Es handelte sich um eine verdachtsunabhängige Überprüfung, erklärte am Dienstag ein Sprecher des Hauptzollamtes Magdeburg. Dabei sei geprüft worden, ob im Unternehmen die seit diesem Jahr neu geltenden Regelungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes eingehalten werden. Seit dem 1. April ist die Beschäftigung von Leiharbeitern in der fleischverarbeitenden Industrie verboten. Es habe sich um eine „ganz normale Prüfungsmaßnahme“ gehandelt. Die Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ war mit sechs Zollbeamten und zwei Dolmetschern im Schlachthof Möckern. Am Nachmittag teilte das Hauptzollamt mit, man habe bisher keine Auffälligkeiten feststellen können, der Arbeitgeber scheine den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Auch das Wiesenhof-Unternehmen betonte gestern: „Die Ermittlungen der Bundespolizei richten sich nicht gegen die Anhaltinischen Geflügelspezialitäten. Die Sichtung von Unterlagen durch den Zoll betraf einen anderen Sachverhalt. Die Sichtung wird keine weiteren Ermittlungen oder Ähnliches nach sich ziehen“.