Begrenzte Leinenpflicht in der Gemeinde bei Magdeburg Im März müssen Hunde auch in Biederitz an die Leine
Vom 1. März bis zum 15. Juli müssen Hunde an die Leine – auch in Biederitz. Viele Hundehalter vergessen diese Regelung, weil Biederitz ansonsten auf den vernünftigen Tierhalter setzt.
Biederitz - Was in den meisten Städten und Gemeinden ganz normal ist – und zwar das ganze Jahr über – ist in Biederitz nur dann, wenn es das Bundesgesetz vorschreibt: Leinenpflicht für Hunde. Denn in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz ist dies nicht ausdrücklich formuliert. Vielmehr setzt man dort auf offenere Formulierungen wie „Tiere sind in der Öffentlichkeit so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird“. Ein konkretes „Wie“ wird hier nicht vorgeschrieben.
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Die Leinenpflicht für Hunde muss aber während der so genannten Brut- und Setzzeit eingehalten werden gemäß Paragraf 28 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt.
Laut diesem sind Hunde in der Zeit zwischen dem 1. März und 15. Juli in Feld oder Wald, einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen, anzuleinen.
Viele befolgen Regel nicht
Bei der sogenannten Brut- und Setzzeit handelt es sich um den Zeitraum, in dem die Tiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. Hierbei bezieht sich der Begriff Brutzeit auf die nistenden Vögel, die die gelegten Eier bis zum Schlüpfen der Jungen warmhalten müssen. In der Jagdsprache ist mit der Setzzeit die Zeit gemeint, in der die Elterntiere mit der Aufzucht ihrer Nachkommen beschäftigt sind.
Haustiere oder andere Tiere sind so zu halten und in der Öffentlichkeit so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird.
Aus der Gefahrenabwehrordnung der Gemeinde Biederitz
Obwohl dies landläufig eigentlich unter Hundehaltern bekannt ost, „wurden in den letzten Jahren viele Hundehalter angetroffen, die dieser Regelung nicht gefolgt sind. Einige haben ihre Hunde auf Rehe gehetzt und sogar bei Störchen wurde keine Rücksicht genommen“, informiert Bürgermeister Kay Gericke (SPD), weshalb er jetzt noch einmal explizit darauf hinweise.
„Verantwortungsbewusste Hundebesitzer gehen diese wenigen Wochen mit gutem Beispiel voran und behalten ihre Hunde an der Leine“, sagt er – ebenfalls Hundebesitzer.
Geldbußen bei Verstoß
Ferner existiere aufgrund der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz innerorts die Pflicht für Tierhalter und die mit der Führung beauftragten Personen, zu verhüten, dass ihr Tier auf Straßen und in Anlagen unbeaufsichtigt herumläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt.Der Gemeindechef wünscht sich, dass alle Hundehalter die Regelung befolgen und auch andere Hundehalter, die sich mit solchen Bestimmungen noch nicht auseinandergesetzt haben, informieren. Schlimmstenfalls können Verstöße mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
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Auch die Regionalbereichsbeamten (RBB) wissen ob dieser Regelung. „Wir haben in der Brut- und Setzzeit ein Auge drauf, schließlich haben wir das von vielen Hundebesitzern frequentierte Umflutgelände direkt vor der Haustür“, sagt RBB Oliver Großmann. Bei Verstößen würde man dann die Personalien aufnehmen und an die Gemeinde weiterleiten, die das Bußverfahren einleite.