Finanzen Möckern plant höhere Steuern ab 2020
In der Stadtverwaltung Möckern wird überlegt, zu 2020 die Hebesätze für die Grundsteuern A, B und die Gewerbesteuer anzuheben.
Möckern l Die Stadt Möckern hat für das Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Doch angesichts gestiegener Lohnkosten, der zu zahlenden Kreisumlage und anstehenden Investitionen in der Einheitsgemeinde fällt der Haushaltsausgleich immer schwerer.
Für das Haushaltsjahr 2019 erwartet der Möckeraner Stadtkämmerer Marten Schneider ein Defizit in Höhe von 514 000 Euro, welches ausgeglichen werden muss. Für die Jahre 2020 und 2021 werden ebenfalls Minusbeträge von 625 000 Euro beziehungsweise 580 000 Euro erwartet.
Auch im Landkreis Jerichower Land als Genehmigungsbehörde für die kommunalen Finanzpläne hat man bei den zurückliegenden Haushaltsgenehmigungen für Möckern auf die Situation hingewiesen. Laut Stadtbürgermeister Frank von Holly kam von dort bereits der Hinweis, dass die Stadt geeignete Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung ergreifen sollte.
„Wenn wir in Möckern einen ausgeglichenen Haushalt haben wollen, dann müssen wir hier mit Augenmaß handeln“, so der Stadtbürgermeister. Als Vorschlag der Stadtverwaltung liegt nun eine mögliche Anhebung der Hebesätze vor den Mitgliedern des Stadtrates und der Fraktionen.
Es geht um die Grundsteuern A, B und die Gewerbesteuer. Während die Grundsteuer A für den Besitz von landwirtschaftlichen Flächen oder Waldflächen erhoben wird und die Grundsteuer B bei Gebäudegrundstücken, greift die Gewerbesteuer bei gewerblichen Tätigkeiten. Aktuell liegen die drei Hebesätze der Stadt Möckern unter dem Durchschnitt im Jerichower Land.
Nach Vorstellungen von Stadtchef Frank von Holly sollten die Werte nun auf den Landkreisdurchschnitt angehoben werden. Als Berechnungsgrundlage zog die Stadtverwaltung die aktuellen Hebesätze anderer Kommunen im Jerichower Land hinzu, rechnete bei den Durchschnittswerten allerdings den Ort Reesen wegen einer noch geltenden Sonderregelung heraus.
Aktuell liegt die Grundsteuer A bei 300 Prozent, der berechnete Kreisdurchschnitt bei 345 Prozent. In den zurückliegenden Jahren 2015 bis 2017 lagen die Einnahmen für die Stadt Möckern bei durchschnittlich 333 000 Euro. Würde man die Möckeraner Grundsteuer A auf 345 Prozent angleichen, dann bedeutete diese 15-prozentige Steigerung für das Stadtsäckel Mehreinnahmen in Höhe von 49 500 Euro.
Bei der Grundsteuer B schlägt die Stadtverwaltung eine Anhebung um acht Prozent vor. Statt der bisherigen 375 Prozent läge der Hebesatz dann bei 405 Prozent. In den vergangenen drei Jahren lagen die Steuereinnahmen hier durchschnittlich bei 1,26 Millionen Euro. Nach einer Anhebung könnten es 101 000 Euro mehr sein.
Bei der Gewerbesteuer schlägt die Verwaltung eine Anhebung um 4,29 Prozent vor. Umgerechnet bedeutete dies statt der bisherigen 350 Prozent einen Hebesatz von 365 Prozent. Bisherige Einnahmen jährlich: knapp 2,5 Millionen Euro. Errechnete Mehrkosten: etwa 107 000 Euro.
Frank von Holly erklärte: „Ich halte die vorgeschlagenen Anhebungen für vertretbar“.
Aus allen drei Grundsteuern zusammen erzielte die Stadt in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich etwas über 4 Millionen Euro im Jahr. Sollte der Stadtrat den nun vorgeschlagenen Anhebungen der Hebesätze zustimmen, könnten es 257 000 Euro mehr im Jahr sein. Diese Zahl entspricht in etwa der Hälfte der in den kommenden Jahren zu erwartenden Haushaltsdefizite. „Wir könnten damit also 50 Prozent des erwarteten Defizits decken“, gab Frank von Holly in der Sitzung zu bedenken.
Die vorgeschlagene Anhebung der drei Grundsteuern soll nicht sofort umgesetzt werden, sondern erst zum 1. Januar 2020. Bereits bei der vorangegangenen Anhebung der Steuersätze war der Beschluss dazu 2013 erfolgt, die Umsetzung erfolgte aber erst 2015.
Ein Beschluss folgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht. Die Fraktionen sollen sich nun mit dem Thema befassen. „Wenn keine Reaktionen aus den Fraktionen kommen, wird die Stadtverwaltung in dieser Richtung weiter arbeiten“, kündigte der Stadtbürgermeister an.