1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Verkehrssicherheit im Jerichower Land: Möckern: Polizei kontrolliert Kindersitze vor Kita in Theeßen

Verkehrssicherheit im Jerichower Land Möckern: Polizei kontrolliert Kindersitze vor Kita in Theeßen

Die Schwerpunkte der Kontrolle liegen auf Anschnallen und richtigem Kindersitz. Dabei ist zwischen mehreren Kindersitztypen zu unterscheiden – eine Übersicht.

Von Bettina Schütze 17.10.2023, 20:00
Dieses Mädchen saß vorschriftgemäß in einem für sie richtigen Kindersitz im Fahrzeug.
Dieses Mädchen saß vorschriftgemäß in einem für sie richtigen Kindersitz im Fahrzeug. Foto: Bettina Schütze

Theeßen - Aufgrund von mehreren Hinweisen kontrollierte Polizeihauptmeister Mario Hecker, Regionalbereichsbeamter der Stadt Möckern, vor der Kindertagesstätte „Parkspatzen“ in Theeßen, ob die von ihren Eltern zur Kita gebrachten Mädchen und Jungen angeschnallt und im für sie richtigen Kindersitz sitzen. Innerhalb von 90 Minuten kontrollierte der Polizeibeamte 15 Fahrzeuge, bei denen es drei Beanstandungen gab.

In einem Fahrzeug befanden sich zwei Kleinkinder, die beide nicht angeschnallt waren. Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg zu. In zwei weiteren Fahrzeugen waren die Kinder zwar angeschnallt, aber nicht in dem für sie vorgeschriebenen Kindersitz. Hier gab es jeweils ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro.

Lesen Sie auch: Polizei stoppt in Burg bei Magdeburg Rollerfahrt - Mann macht alles falsch

Damit Kinder auch mit dem Auto sicher ans Ziel kommen, schreibt der Gesetzgeber die Verwendung von Kindersitzen vor. Dabei lassen sich grundsätzlich verschiedene Kindersitze unterscheiden. Als letztes Modell, bevor dann endgültig auf einen solchen Autositz verzichtet werden kann, kommt in der Regel eine sogenannte Sitzerhöhung zum Einsatz. Ab wann diese geeignet ist, hängt dabei von der Größe und dem Gewicht des Kindes ab. Ziel ist ein Größenausgleich, der dazu führt, dass der Sicherheitsgurt ordnungsgemäß verläuft.

Verschiedene Normgruppen

Sobald das Kind mindestens 15 Kilogramm wiegt, genügt eine Sitzerhöhung. Diese sollte eine Rückenlehne besitzen, um das Kind bei einem Seitencrash oder anderweitigen Unfall ausreichend zu schützen. Die Kindersitz-Pflicht gilt in Deutschland bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres oder einer Körpergröße von mindestens 1,50 Metern.

Um eine Orientierung bei den vielfältigen Kindersitzen zu erleichtern, werden diese in verschiedene Normgruppen zusammengefasst. Zu den Modellen in den Gruppen II beziehungsweise III kann auch eine Sitzerhöhung gehören. Angaben, ab wann diese zum Einsatz kommen dürfen, sprechen in der Regel von einem Mindestgewicht von 15 Kilogramm.

Auch interessant: Großeinsatz im Jerichower Land: Über 170 Verkehrsverstöße zwischen Burg und Genthin

Dies entspricht im Durchschnitt einer Körpergröße von etwa einem Meter. Die neuere Norm UN ECE Reg. 129 orientiert sich eher an der Größe des Kindes. Eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne ist demnach erst erlaubt, wenn der Nachwuchs über 1,25 Meter groß ist und mindestens 22 Kilogramm auf die Waage bringt. Solange Kinder in einem passenden Kindersitz angeschnallt sind, dürfen sie überall im Auto sitzen. Das bedeutet auch, dass eine Sitzerhöhung auf dem Beifahrersitz grundsätzlich erlaubt ist.

Größe des Kindes entscheidend

Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung eines Kindersitzes beziehungsweise einer Sitzerhöhung vor. Ab wann auf einen Kindersitz verzichtet werden kann, ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung. Im Paragraf 21 heißt es: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) benutzt werden.“

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten auch für die Sitzerhöhung. Ab wann ein Verzicht möglich ist, hängt von der Entwicklung des Kindes ab. Erreicht dieses vor seinem 12. Geburtstag eine Körpergröße von 1,50 Meter, kommt das Mitfahren im Auto ohne einen speziellen Sitz auch schon früher in Frage.