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Zeiten der gebührenfreien Einleitung ins kommunale Netz könnten künftig vorbei sein Regenwasser auf Grundstück versickern lassen - Ausnahmen bald kostenpflichtig?

Von Stephen Zechendorf 23.03.2012, 04:18

Alles Gute kommt bekanntlich von oben, aber manchmal ist es eben auch zu viel des Guten. Etwa dann, wenn es regnet und nicht auf das eigene Grundstück entwässert werden kann. So will es aber das Wassergesetz, und möglicherweise ist es bald auch die preisgünstigste Variante.

Möckern l Wohin nur mit dem vielen Regenwasser? Dieses Problem haben oft die Anwohner an den eng bebauten Straßen der Städte. Beispielsweise die Grätzer Straße in Möckern oder Teile der Dammstraße in Loburg. Aber auch in den breiter gefassten Straßen kleinerer Orte machen sich die Hausbesitzer des öfteren Gedanken, wie sie möglichst ohne Aufwand überschüssiges Regenwasser loswerden.

Grundsätzlich besteht gemäß Pragraf 78 Absatz 3 Nr. 1 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2011 für alle Hausbesitzer die Pflicht, Niederschlagswasser, das von den Dächern in die Regenrinne prasselt, auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen, sprich dort versickern zu lassen.

Thema zuletzt auch in Zeppernick aktuell

Das Thema kam zuletzt bei einer Anwohnerversammlung in Zeppernick auf. Hier wird demnächst die Straße aufgerissen. Wie einfach wäre es da, sich an das kommunale Regenwassersystem anschließen zu lassen? Doch zu solchen Fragen meinte bereits im September 2010 das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt in einem Urteil: "Grundsätzlich kann ein Grundstückseigentümer sein Grundstück nach den Regelungen des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht dauerhaft an einen Niederschlagswasserkanal anschließen, weil das Wassergesetzes von Sachsen-Anhalt für das Niederschlagswasser von einer umfassenden Beseitigungspflicht des Grundstückseigentümers selbst ausgeht."

Doch das ist manchmal eben leichter gesagt als getan, etwa, wenn vor dem Haus kein eigener Garten ist, auf dem das Wasser aus der Regenrinne versickern kann. Verlockend ist es da, das Endstück der Regenrinne einfach auf die Straße zu lenken, anstatt aufwändige Rohrkreationen in Hundertwasser-Manier an der Hauswand entlang auf die Rückseite des Haues zu führen.

Da, wo es gar nicht anders ging, ist es in der Vergangenheit auch in den Orten der Einheitsgemeinde Möckern praktiziert worden, sich nach Abstimmung mit dem Bauamt als zuständiger Behörde an die kommunalen Regenabwassersysteme anzuschließen. Praktisch war das - und vor allem - gebührenfrei. Bis jetzt jedenfalls.

Nicht in den kommenden zwei Jahren zu erwarten

Denn: "Es ist nicht auszuschließen, dass sich das angesichts der schrumpfenden kommunalen Haushalte künftig ändert", mutmaßt Möckerns Stadtbürgermeister Frank von Holly: "Ich gehe davon aus, dass wir irgendwann Regenwasserentgelte erheben werden sollen." Denn damit könnten die Kosten zum Unterhalt der kommunal betriebenen Regenwassersysteme auf die Bürger umgelegt werden, die das System mitnutzen, erklärt Bauamtsleiter Mathias Klack. In Burg gibt es eine solche Satzung bereits. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung ist mit der Einführung solch einer Satzung in der Einheitsgemeinde Möckern jedoch nicht in diesem oder dem kommenden Jahr absehbar.

Schon jetzt empfiehlt er daher allen Anliegern, sich um Lösungen zu bemühen, doch das eigene Grundstück zu nutzen. "Aus anderen Orten ist bekannt, dass selbst da, wo es erst überhaupt gar nicht möglich war, auf das eigene Grundstück zu entwässern, die Kreativität um ein Vielfaches zunahm, als Anschlussgebühren erhoben werden sollten", so Frank von Holly bei der Bürgerversammlung in Zeppernick.

Generell nicht erlaubt ist es, Regenwasser in das kommunale Abwassernetz zu entsorgen.