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Umweltschutz Kein Verbot von Glyphosat im Jerichower Land

Die Kommunen rund um Burg und Genthin lassen auf eigenen Ackerflächen den Einsatz des Unkrautvernichters zu.

Von Anke Reppin 18.04.2019, 01:01

Burg/Genthin l Es ist das am meisten verkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und wird vorrangig in der Landwirtschaft eingesetzt: Glyphosat, ein Pestizid, genauer gesagt ein Herbizid, das Pflanzen abtötet. Der Einsatz ist umstritten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betont, dass auf der Basis aller vorliegenden Erkenntnisse das Pestizid bei sachgerechter Anwendung „gesundheitlich unbedenklich“ ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht das anders. Sie hatte das Mittel 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Obwohl es Proteste gab, wurde Glyphosat Ende 2017 von der Europäischen Union erneut und für weitere fünf Jahre zugelassen.

Mit Weißenfels, Magdeburg und Haldensleben haben nun Kommunen im Land eigene Möglichkeiten genutzt, um den Einsatz zu untersagen. Sie haben Verbote für ihre Flächen erlassen. „Wenn die Kommune Acker besitzt und verpachtet, kann sie für die Flächen Regeln wie ein Glyphosatverbot festlegen“, erklärt dazu Jenny Schwarz, Pressesprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Sachsen-Anhalt.

Im Jerichower Land sind solche Verbote offenbar nicht geplant. So geht die Stadt Genthin davon aus, dass die von ihr verpachteten Flächen ordnungsgemäß bewirtschaftet und gesetzliche Regelungen sowie technische Normen eingehalten werden. „Spezielle Bedingungen sind in den Verträgen nicht enthalten“, sagt der Sachgebietsleiter Liegenschaftsmanagement Peter Knobel. Eine „ordnungsgemäße Bewirtschaftung“ schließt den Einsatz von Glyphosat mit ein.

Auch die Stadt Burg plant derzeit kein Verbot. Hintergrund ist hier auch, dass die Verträge eine lange Laufzeit haben. Wenn die Verträge neu gefasst werden, dann könne man über solche Regelungen nachdenken, teilte Pressesprecher Bernhard Ruth mit.

Ein Großteil der Landpachtverträge der Gemeinde Möser läuft ebenfalls über einen längeren Zeitraum. „In den Pachtverträgen gibt es keine Vorgaben, wie die Bewirtschaftung zu erfolgen hat und dies ist momentan auch nicht geplant“, so Bürgermeister Bernd Köppen (parteilos). Insgesamt hat die Gemeinde 24 Hektar Ackerfläche verpachtet.

Die Einheitsgemeinde Stadt Gommern hat nach Angaben von Bürgermeister Jens Hünerbein (parteilos) derzeit zirka 160 Hektar an Grün- und Ackerland verpachtet. In den Pachtverträgen gebe es keine Einschränkungen für die Bewirtschaftung. „Hier sollen die Landwirte eigenverantwortlich handeln“, meint Hünerbein. Vorgaben bezüglich der Verwendung von Glysophat sind auch in Gommern nicht vorgesehen.

„Als Stadt dürfen wir Glyphosat ohnehin nicht verwenden“, betont Möckerns Bürgermeister Frank von Holly (CDU). Für die Landwirte gebe es in den Pachtverträgen der Stadt hingegen keine Verbote. Sachsen-Anhalts Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert (Grüne) wünscht sich jedoch solche Verbote: „Ich freue mich, wenn Kommunen sich dafür entscheiden, auf ihren landwirtschaftlichen Flächen kein Glyphosat anzuwenden.“

Der Unkrautvernichter wird nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch beim Gartenbau, von der Industrie und in Privatgärten eingesetzt. Das in der Agrarwirtschaft verwendete Glyphosat unterscheidet sich jedoch erheblich von den in Baumärkten und im Internet verkauften Mitteln. Letztere sind deutlich geringer dosiert.

Grundsätzlich ist die Verwendung von Glyphosat in Deutschland nur auf so genanntem Kulturland, also landwirtschaftlich bewirtschafteter Fläche erlaubt. Dazu kann auch das Erdbeerbeet im eigenen Garten zählen. Auf allen anderen Flächen ist die Verwendung von Glyphosat per Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verboten. Die zuständige Umweltbehörde kann auf Antrag allerdings eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Zum Beispiel für die Deutsche Bahn. Sie hält mit dem Unkrautvernichter „zur Sicherheit des Schienenverkehrs“ in ganz Deutschland ihre Gleise unkrautfrei.