Körperverletzung Urteil: Prozess gegen Profiboxer Tom Schwarz - Richter sorgt mit Statement für Entsetzen
Tom Schwarz stand wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Burg. So lautet das Urteil im Prozess gegen Profi-Boxer Schwarz.
Burg - Im zweiten Anlauf konnte Strafrichter Winfried Leopold gestern am Amtsgericht Burg (Jerichower Land) nicht nur den Prozess gegen Profiboxer Tom Schwarz beginnen, er fällte sogar vorfristig eine Entscheidung. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung von 2500 Euro Geldauflage vorläufig ein.
Der vom Box-Stall SES freigestellte Faustkämpfer verließ den Gerichtssaal 1 schluchzend in den Armen seiner Frau und jubelte: „Wir haben es geschafft! Wir haben es geschafft.“
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat beim Prozessauftakt noch als „lebensgefährliche Behandlung“ charakterisiert. Der 1,96-Meter-Mann habe Tessa vor dem Pizza-Haus, in dem am Tattag eine Feier stattfand gegen 0.30 Uhr am linken Oberarm gezerrt und sie dann zu Boden gestoßen. Dabei habe das Opfer Prellungen und Hautabschürfungen erlitten, Schuhe und ihr Handy seien zu Bruch gegangen.
Schwarz habe zugeschlagen und seiner Ex den Unterkiefer mehrfach gebrochen
Im weiteren Verlauf sei die Friseurin bis zum Range Rover des Angeklagten gegangen, um ihn zur Rede zu stellen. Schwarz habe zugeschlagen und seiner Ex den Unterkiefer mehrfach gebrochen.
Tessa schilderte, dass sie nach dreieinhalbjähriger Partnerschaft im Juni 2019 die Beziehung beendet habe. Die Zeit danach sei von „Stalking“ gekennzeichnet gewesen. Das Amtsgericht Magdeburg hatte deshalb eine einstweilige Anordnung erlassen.
Die damalige Verlobte und heutige Ehefrau des Angeklagten sei eifersüchtig gewesen und habe sie auf der Toilette des Pizza-Hauses gefragt, ob es nach der Trennung weiterhin Kontakte zwischen ihr und Schwarz gegeben habe. Schwarz würde lügen und seine Handy-Nachrichten löschen.
Der Profiboxer habe die Tür zur Damentoilette aufgerissen und „rumgebrüllt“. Kurz darauf sei es zum „Schubsen“ vor der Pizzeria gekommen. „Als ich mich wieder aufgerappelt habe, bin ich zum Auto gegangen, in dem Tom bei offener Tür saß. Ich wollte fragen, was das soll.“ Sie sei jedoch nicht mehr dazu gekommen, weil der Angeklagte von unten nach oben mit der Faust gegen ihr Kinn zugeschlagen habe.
Während der Aussage der Zeugin, schüttelte Schwarz mehrfach den Kopf, weil die Ex aus seiner Sicht nicht die Wahrheit sagte.
Ausgangspunkt sei ein Streit auf der Toilette gewesen
Völlig anders schilderte eine 42 Jahre alte Magdeburger Pizzeriabetreiberin das Geschehen. Ausgangspunkt sei ein Streit auf der Toilette gewesen, bei dem das spätere Opfer der Verlobten des Boxers gesagt habe: Der will mich nur f... Ich möchte, dass du kleines Mädchen das lernst. Sie habe versucht, die Situation zu entschärfen und den Streit zu schlichten.
Die Verlobte habe bitterlich geweint. Auch draußen habe die Ex das F-Wort wiederholt. Schwarz sei kurz darauf wütend aus der Pizzeria gekommen. Tessa habe im Weg gestanden und er habe sie mit der Schulter beim Herauslaufen umgerempelt.
Die Ex sei aufgestanden und zum Auto gerannt. „Dort hat sie immer wieder auf den Angeklagten eingeschlagen.“ Der habe gerufen: Verpiss dich! Die Frau habe erneut geschrien: Du willst mich nur f... „Dann hat Herr Schwarz einmal mit ausgestrecktem Arm und flacher Hand zugeschlagen. Sie ist umgekippt und hat geblutet. Ich bin zu ihr hin und habe gesagt: Du hast den ganzen Tag provoziert, das hast du nun davon.“
Strafrichter Leopold sagt in seiner Urteilsbegründung: „Es lag ein Fehlverhalten auf beiden Seiten vor. Er ist eben der Meister der fliegenden Fäuste und nicht der Meister des gesprochenen Wortes.“ Und dann ein Satz, der die Gemüter im Gerichtssaal erregte: „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“ Aber auch die Ex-Freundin „hat sich nicht mit Ruhm bekleckert.“ Sie habe dem Gericht nicht plausibel machen können, warum sie dem Angeklagten bis zum Auto gefolgt sei.
Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.
Strafrichter Leopold
Letztlich sah das Gericht die gefährliche Körperverletzung als nicht erwiesen an, da kein Beweis für eine Lebensbedrohlichkeit der Ex-Freundin erbracht werden konnte. „Dafür reichen die in der Hauptverhandlung getroffenen Aussagen nicht aus“, sagte Leopold und zog lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung in Betracht. Dafür hätte das Höchstmaß fünf Jahre Gefängnis betragen. Die Strafverteidiger hatten zuletzt sogar einen Freispruch ins Gespräch gebracht.
Kommentar von Volksstimme-Redakteur Bernd Kaufholz: "Schwer im Satz vergriffen"
"Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können." Dieser Satz des Strafrichters im Saal 1 des Burger Amtsgerichts knallte gestern wie ein Peitschenhieb. Ungläubiges Staunen bei neutralen Prozessbeobachtern und später draußen auf dem Gerichtsflur mehrfach der Satz: Ja, ja, das ist eben die deutsche Justiz. Auch wenn der Richter mit seiner Äußerung gemeint hat, dass Profiboxer Schwarz so viel Erfahrung haben müsste, den Schlag so zu temperieren, dass nicht gleich der Kiefer zerschmettert wird, hört er sich wie eine Entschuldigung für frauenprügelnde Männer an. Kann man über die Einstellung des Verfahrens, die selbst die Staatsanwältin abnickte, noch trefflich streiten, geht eine Beschönigung der brutalen Attacke gegen eine Frau gar nicht. Und das nicht nur mit Blick auf 1,60 Meter gegen knapp zwei Meter Körpergröße.