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Geschlechtertrennung Warum Betriebe Umkleiden für Frauen und Männer ermöglichen müssen

Ein Unternehmen aus dem Jerichower Land verweigerte die Einstellung weiblicher Auszubildenden, weil „keine räumliche Trennung der Geschlechter“ möglich sei. Die Gleichstellungsbeauftragte erklärte, dass das nicht ausreiche.

Von Tom Szyja 27.06.2022, 16:46
Betriebe müssen entweder getrennte Sanitärräume sicherstellen oder eine getrennte Nutzung von Frauen und Männern garantieren. Das erklärte die Gleichstellungsbeauftragte vom Jerichower Land.
Betriebe müssen entweder getrennte Sanitärräume sicherstellen oder eine getrennte Nutzung von Frauen und Männern garantieren. Das erklärte die Gleichstellungsbeauftragte vom Jerichower Land. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Burg - „Wir können leider keine weiblichen Auszubildenden einstellen, weil wir keine getrennten Sanitärräume haben.“ Diese Begründung brachte ein Unternehmer im Jerichower Land an, auf die Frage, ob es in seinem Betrieb weibliche Azubis gibt. Im Landkreis gibt es immer noch große Unterschiede, bei der Wahl des Ausbildungsberufs.