Schornsteinfegergesetz geändert Wer befreit den Schlot vom Ruß? Jetzt frei wählbar
In vielen Haushalten ist er schon eingeflattert: der Feuerstättenbescheid. Hinter ihm verbirgt sich eine Gesetzesänderung, die die freie Wahl des Schornsteinfegers ermöglicht.
Burg l "Ganz früher haben wir unser Kommen mit Kreide an den Haustüren angekündigt", erinnert sich Wolfgang Voigt. Aber dann kamen neue Türen und die Hinweise, dass mit den Kreidenachrichten die Türen zerschrammt werden. Lösung des Problems: Die Schornsteinfeger zücken seitdem Klebezettel und Stift. "Die Erde dreht sich weiter und solange wird es immer Dinge geben, die sich ändern, auch bei den Schornsteinfegern", weiß Voigt.
Und die nächste Änderung steht schon wieder ins Haus. "Ab 2013 sind die Schornsteinfeger nicht mehr den Haushalten zugewiesen, sondern die Haushalte haben die Wahl, wer den Ruß beseitigt", bringt es Voigt auf den Punkt. Das betrifft im Jerichower Land zwölf Kehrbezirke, also zwölf Schornsteinfeger, die mehr als 24000 Grundstücke betreuen.
Durch das Gesetz werden Haus- und Wohnungseigentümer stärker als bisher in die Verantwortung gezogen. Hintergrund ist die in der EU gesetzlich verankerte Dienst- und Niederlassungsfreiheit von Gewerben. Prinzipiell wird das in Deutschland auch umgesetzt - ausgeschlossen war bisher das Schornsteinfegerhandwerk. Bisher hatten nur die deutschen Schornsteinfeger in ihren Bezirken das Recht, auf Rußreinigungstour zu gehen. Das ist damit vorbei. Nach der Umsetzung des Gesetzes hat jeder eine freie Schornsteinfegerwahl.
Als Grundlage für die Umsetzung des Gesetzes schicken die derzeitigen Bezirksschornsteinfegermeister an ihre Kunden so genannte Feuerstättenbescheide raus. "Dieser enthält die Vorgaben, in welchen Abständen welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten an den Feuerungsanlagen ausgeführt werden müssen", erklärt Voigt.
Da die Kehrbezirke prinzipiell bestehen bleiben, kann natürlich jeder bei seinem gewohnten Schornsteinfeger bleiben. "Ich möchte es meinen Kunden so einfach wie möglich machen und biete natürlich weiterhin meinen Service an. Dann würde alles unverändert weiterlaufen wie zuvor", erklärt Voigt.
"Wenn man sich für einen anderen Schornsteinfeger entscheidet, muss ein Formblatt ausgefüllt werden"
Wolfgang Voigt, Bezirksschornsteinfegermeister
Aber natürlich kann auch ein anderer Schornsteinfeger beauftragt werden. Auch "ein Betrieb aus dem nicht deutschen EU-Ausland, sofern es ein Betrieb des Schornsteinfegerhandwerkes ist und die handwerksrechtlich erforderliche Qualifikation besitzt und im Schornsteinfegerregister beim Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist", heißt es in der Informationsbroschüre zum Thema vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen-Anhalt.
"Wenn man sich für einen anderen Schornsteinfeger entscheidet, muss dieser nach jeder Reinigung oder Überprüfung ein Formblatt ausfüllen. Der Eigentümer ist dann verpflichtet das Formbatt als Nachweis der fristgerecht durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten seinem Bezirksschornsteinfeger zu übersenden", erklärt Voigt weiter. Durch die Gesetzesänderung ist somit keine Lücke entstanden, durch die man Kosten sparen könnte. Ganz im Gegenteil: "Es könnte sogar teurer werden, wenn man bei einem Wechsel die Reinigung vergisst. Denn dann wird die Behörde eingeschaltet. Für eine zweite Aufforderung seitens der Behörde muss jeder vergessliche Bürger mit etwa 50 Euro rechnen. Erfolgt wieder keine Reaktion, müssen nachfolgende Maßnahmen wie eine Zwangskehrung finanziell selbst übernommen werden", erklärt Daniel Börner, Sprecher der Landesinnung der Schornsteinfegermeister.
Wer Feuerungsanlagen neu baut oder verändert, für den ändert sich nichts. Der Bezirksschornsteinmeister bleibt für die Bauabnahmen zuständig. Dazu kommt eine Feuerstättenschau alle drei Jahre, die er ebenfalls durchführt, um die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten.