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  7. Urteil: Ex-Ordnungsamtsleiter aus Klötze nach Straftaten aus Beamtendienst entfernt

Schwerwiegende Dienstvergehen Fünf Jahre fürs Nichtstun bezahlt - Ex-Amtsleiter aus Beamtendienst entfernt

Das Landesverwaltungsgericht in Magdeburg gibt der Klage der Stadt Klötze statt: Nach Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein wird der Ex-Ordnungsamtsleiter Ulf D. aus dem Beamtendienst entfernt.

Von Gesine Biermann Aktualisiert: 06.03.2024, 13:31
Die Richter am Landesverwaltungsgericht haben ein Urteil im Fall des 47-jährigen Beamten aus Klötze gesprochen. 
Die Richter am Landesverwaltungsgericht haben ein Urteil im Fall des 47-jährigen Beamten aus Klötze gesprochen.  Foto: dpa/symbol

Magdeburg - Ein solches Urteil wird nicht oft gesprochen: Klötzes Ordnungsamtsleiter Ulf D. ist am Dienstag vom Landesverwaltungsgericht aus dem Beamtendienst entfernt worden. Drei Berufsrichter unter dem Vorsitz von Richter Klaus Friedrichs sahen das Vertrauen des Dienstherren und das Vertrauen der Allgemeinheit in D. als Beamten so stark gestört, dass sie zum schärfsten aller Schwerter griffen, das das Disziplinarrecht hergibt.