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40-jähriger Hilfspfleger nahm Darlehen in Anspruch und musste sich nun wegen Betruges vor dem Amtgericht verantworten Arbeitgeber gab Kredit - Mitarbeiter zahlte keinen Cent zurück

31.03.2012, 03:20

Gardelegen (ima) l Wegen Betruges musste sich ein 40-jähriger Gardeleger vor Gericht verantworten. Thomas T.* hatte im März 2009 ein Darlehen seines Arbeitgebers in Höhe von 25000 Euro in Anspruch genommen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits anderen Rückzahlungspflichten nicht mehr nachkommen konnte und Gläubiger den Lohn pfänden wollten.

Dabei fing alles mit einem großen Entgegenkommen des Arbeitgebers an. Thomas T. arbeitete als Hilfspflegekraft in einem Pflegeheim der Region. 2007 bot ihm sein Chef einen Kredit über 4500 Euro an, weil der Hilfspfleger wieder in seinen alten Handwerksberuf zurückwechseln wollte, weil er dort mehr Geld verdienen konnte, das er brauchte, um alte Schulden zu begleichen.

"Ein sehr engagierter Mann, sehr beliebt. Deshalb fühlte ich mich angesprochen, ihm zu helfen", begründet sein ehemaliger Chef vor Gericht sein Engagement für seinen Mitarbeiter. Der Geschäftsführer bot Thomas T. das Arbeitgeberdarlehen über 4500 Euro an, damit dieser berufsbegleitend und ohne finanzielle Sorgen seine Ausbildung zum Altenpfleger machen konnte. Die Raten wurden gleich vom Lohn einbehalten. Alles lief gut, bis 2009 ein "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf meinen Tisch flatterte", schildert der Geschäftsführer. Doch er will Thomas T. unbedingt halten, war bis dahin mit seiner Arbeit absolut zufrieden und gibt ihm eine zweite Chance: "Ich habe mir einen Ruck gegeben und ihm angeboten, das Darlehen auf 25000 Euro aufzustocken, damit er sein Leben ohne weitere Schulden bestreiten kann. Ein Vorschlag zur Güte."

Ein Ruck, den er sicherlich bereut, denn zurzeit zahlt der arbeitslose Angeklagte keinen Cent von den 25000 Euro zurück. Der Geschäftsführer sagt: "Damals hatte ich ein Vertrauensverhältnis zu ihm. Ein Mann, ein Wort. Ich habe ihn mehrfach gefragt, ob das alles sei. Mir war daran gelegen, dass wir der einzige Gläubiger sind." Doch der Arbeitgeber war umsichtig und verlangte auch ein notarielles Schuldanerkenntnis, "denn 25000 Euro schüttele ich nicht aus der Tasche". Dass Thomas T. wenige Tage vor der Unterschrift noch einen neuen Wagen im Wert von 13000 Euro über eine Ratenzahlung gekauft hatte, erzählte er seinem Arbeitgeber nicht. "Ich fand das zu dem Zeitpunkt nicht relevant für mich. Das hört sich immer so an, als ob ich den Kredit nicht abzahlen wollte", verteidigt sich der 40-Jährige. Es klingt mehr als hilflos.

Staatsanwalt Stephan Paaschen verdeutlicht: "Der Arbeitgeber hat doch nichts zu verschenken. Die Sicherheit, die Sie geboten haben, war Ihr Lohn." Der dann alsbald nicht mehr floss, denn Thomas T. erkrankte, das Arbeitsverhältnis endete vor Gericht. Zur Berufsschule war er schon einige Zeit vorher nicht mehr gegangen, das erfuhr der Pflegeheim-Geschäftsführer zusätzlich zum finanziellen Ärger.

Doch Thomas T. verteidigt sich weiter: Den 25000-Euro-Darlehensvertrag seines Arbeitgebers habe er nicht durchgelesen. Dabei war das Schreiben gerade mal drei Seiten lang. Richter Bormann kommentiert knapp: "Dummheit schützt vor Strafe nicht." Auf die "Papierschwäche meines Mandanten" beruft sich der Verteidiger von Thomas T.: "Der Angeklagte wusste nicht, dass er die Ansprüche abgetreten hat." Der Anwalt beantragt einen Freispruch.

Anders sieht das der Staatsanwalt: "Der Betrug hat sich bestätigt." Er beantragt eine Geldstrafe in Höhe von 360 Euro. Strafrichter Bormann verwarnt Thomas T. und setzt die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro auf eine einjährige Bewährungszeit aus. "Das ist ein Schuss vor den Bug. Ihr ehemaliger Arbeitgeber guckt jetzt schon in die Röhre." Der Richter weiter: "Ich glaube, Sie sind in allen Lebenslagen, wo es um Geld geht, überfordert." Die Verfahrenskosten muss der Arbeitslose allerdings zahlen.(*Name geändert)