Straftaten Gedenkstätte als gefährlicher Ort
Die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen gehört zu den 22 gefährlichsten Orten in Sachsen-Anhalt.
Gardelegen/Magdeburg l Die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe gehört zu den 22 gefährlichsten Orten Sachsen-Anhalt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion zu den Kriminalitätsschwerpunkten in Sachsen-Anhalt hervor. Grund für die Einschätzung sind jeweils zwei politisch motivierte Straftaten auf der Gedenkstätte im Jahr 2012 und 2013.
2012 hatten unbekannte Täter unter anderem ein Hakenkreuz in einen Baum geritzt. Im Januar 2013 wurde das Gräberfeld für die über 1000 KZ-Häftlinge, die am 13. April 1945 in der Feldscheune Isenschnibbe einem faschistischen Massaker zum Opfer gefallen waren, geschändet. Unbekannte hatten damals Grabzeichen herausgerissen und sie in Form eines Hakenkreuzes auf die Erde gelegt. Diese Tat fand damals überregional Aufsehen.
Allerdings wird die Einschätzung der Landesregierung, dass die Gedenkstätte zu den 22 gefährlichsten Orten in Sachsen-Anhalt zählt, in der Region Gardelegen kritisch gesehen. „Zwei politisch motivierte Straftaten im Jahr 2012 und zwei im Jahr 2013 – wenn das ausreicht, zu den gefährlichsten Orten in Sachsen-Anhalt zu gehören? Es gibt bestimmt gefährlichere Orte im Land als die Gedenkstätte“, meinte dazu gestern auf Anfrage Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig (SPD), die das Papier des Landesregierung gelesen hatte.
So sieht man es auch bei der Polizei: „Wir hatten seitdem keine Straftaten mehr auf dem Gelände“, betonte Kriminaloberkommissarin Dana Banschus vom Polizeirevier des Altmarkkreises Salzwedel auf Anfrage, „die Polizei sieht die Gedenkstätte eindeutig nicht als gefährlichen Ort an.“ Der Leiter der Gedenkstätte, Andreas Froese-Karow, war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
In der Antwort der Landesregierung werden gefährliche Orte wie folgt definiert: „Bei sogenannten gefährlichen Orten handelt es sich um Orte, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäter verbergen. An diesen Orten ist gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA eine Identitätsfeststellung einer Person durch die Polizei auch ohne konkrete Gefahr oder konkreten Verdacht zulässig.“ Das Gelände der Gardeleger Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe wird videoüberwacht.
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