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Einheitliche Straßenreinigungssatzung mit vielen Änderungen auf den Weg gebracht Heftige Diskussion ums Saubermachen

Von Gesine Biermann 30.10.2012, 02:15

Eine einheitliche Straßenreinigungssatzung hat der Stadtrat Kalbe während seiner jüngsten Sitzung verabschiedet. Sie gilt ab dem kommenden Jahr für alle Ortsteile. Anregungen kamen ebenfalls aus vielen Dörfern.

Kalbe l Es ist vollbracht: Ab dem ersten Januar müssen sich alle Bürger der Einheitsgemeinde an ein und dieselbe einstimmig verabschiedete Reinigungssatzung halten. Der Weg dahin war indes beschwerlich. Besonders wohl für Renate Ahlfeld. Die Ordnungsamtsmitarbeiterin trug das Satzungsmanuskript am vergangenen Donnerstag nicht nur allen Räten noch einmal detailliert vor, sie hatte zuvor auch die zahlreichen Änderungsvorschläge eingearbeitet, die aus den Ortsteilen eingegangen waren. "Noch gestern habe ich Protokolle erhalten", so Ahlfeld. Viel davon findet sich nun aber auch im neuen Regelwerk wieder.

So wird die bereits im Hauptausschuss vorgeschlagene Änderung der Winterdienstzeiten übernommen. Hausbesitzer haben bei Schnee und Eis fortan nur noch bis 20 Uhr abends für freie Bürgersteige zu sorgen. Morgens müssen Kalbes Bürger nun allerdings eine Stunde früher mit den Schneefegen beginnen. Der Vorschlag kam aus Altmersleben: Weil die Schulkinder bereits vor sieben Uhr das Haus verlassen müssen, soll der Winterdienst vor der eigenen Haustür nun Montags bis Freitags schon um 6 Uhr erledigt sein.

"Ich rede nicht von einer toten Katze, sondern von Fuchskadavern."

An den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen dürfen die Kalbenser wiederum eine Stunde länger warten und müssen erst um sieben Uhr mit dem Freiräumen der Bürgersteige fertig sein. Eine Breite von einem Meter, anstatt eineinhalb, sahen die Ratsmitglieder dafür allerdings als angemessen an. Gestreut werden dürfe auf eisigen Gehwegen übrigens entgegen landläufiger Meinungen auch mit Asche, informierte Ahlfeld am Rande. Diese sei als Streumittel sogar empfohlen.

Abweichungen vom Satzungsvorschlag gibt es schließlich auch bei der Reinigung der Straßen. So müssen Bürger weiterhin die Gossen und Straßen - bei beidseitiger Bebauung bis zur Straßenmitte - sauberhalten. Davon befreit sind allerdings Anwohner von Bundesstraßen. "Der Gesetzgeber sagt, das kann man den Bürgern nicht zumuten", erklärte Ahlfeld diesen Passus. Im gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde betrifft dies allerdings nur die Anwohner der B 71, die in Kakerbeck zur Kakerbecker Dorfstraße wird.

Alle Einwohner wiederum müssen natürlich für die vor ihrem Haus liegenden Regen-abläufe sorgen. Sie äußerlich freizuhalten, genüge aber, so Ahlfeld: "Keiner muss den Deckel hochheben, die Fangkörbe reinigt die Stadt."

Keine Berücksichtigung fand indes der Vorschlag des Packebuscher Ortschaftsrates. Dieser hatte beantragt, dass Tierkadaver künftig von städtischen Gemeindearbeitern entfernt werden sollten, die, wie Ortsbürgermeister Otto Wienecke erläuterte, "geschult und mit Schutzanzug ausgestattet" sein müssten. "Ich rede hier nicht von einer totgefahrenen Katze, sondern zum Beispiel von einem Fuchskadaver. Keiner weiß doch, wie krank der war", so Wienecke. Bürgermeister Karsten Ruth fragte ungläubig nach: "Sie halten das für unzumutbar, dass Anwohner eine Schaufel nehmen, und das Tier unterkuhlen?", wollte er wissen. Ratskollege Wilfried Hartmann erinnerte, dass das ohnehin vom Jagdpächter erledigt werden müsse, und auch Renate Ahlfeld beruhigte Wienecke: "In den letzten 20 Jahren hatten wir nicht einen Fall, wo wegen eines Tierkadavers das Ordnungsamt angerufen wurde", garantierte sie.

"Zumindest eine Kontrolle ist ja wohl jede Woche möglich."

Die heftigsten Diskussionen gab es indes um die Häufigkeit der Reinigungspflicht. So plädierte Melissa Schmidt (Güssefeld) für einen zweiwöchigen Turnus: "Weil mancher ja auch mal 14 Tage im Urlaub ist". Matthias Graf (Kalbe) und Wilfried Hartmann (Engersen) setzten sich indes für eine wöchentliche Reinigung ein. Graf: "Zumindest eine Kontrolle ist ja wohl jede Woche möglich."

"Welche Fristen Sie festlegen, ist nicht wichtig, ich bitte Sie aber, möglichst nicht die Formulierung `nach Bedarf`zu wählen, mahnte Renate Ahlfeld. Die Satzung müsse "hinreichend bestimmend sein", verlangte auch Bürgermeister Karsten Ruth. Und so einigten sich die Räte schließlich doch auf die wöchentliche Reinigungsfrist.

Eine permanente Kontrolle sei aufgrund der personellen Kapazitäten in der Verwaltung ohnehin nicht möglich, erinnerte Ruth Das wiederum brachte einige Stadträte auf den Plan: "Warum diskutieren wir das dann überhaupt?", wollte Zethlingens Ortsbügermeisterin Doris Beneke wissen. Ruth relativierte: "Wir gehen nicht achtlos darüber hinweg, können aber nicht jeden Verstoß ahnden." Natürlich würden Verweigerer kostenpflichtig abgemahnt, versicherte auch Renate Ahlfeld: "Wöchentlich gehen zig Briefe in Sachen Straßenreinigung raus."