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Berufungsverfahren am Landgericht Keine höhere Strafe für Familienvater, der in Brunau schwarz fuhr

Ein bereits verurteilter Familienvater aus einem Stendaler Ortsteil musste nun erneut vor Gericht erscheinen. Diesmal aber nicht in Gardelegen, sondern in Stendal.

Von Cornelia Kaiser 08.01.2025, 06:00
Blick auf das Landgericht in Stendal, wo die Berufsverhandlung stattfand.
Blick auf das Landgericht in Stendal, wo die Berufsverhandlung stattfand. Symbylfoto: Marco Papritz

Brunau/Stendal. - Die Erleichterung war dem 44-Jährigen deutlich anzusehen. Seiner im Saal sitzenden Ehefrau ebenfalls. Der Mann, der im September 2023 ohne gültige Fahrerlaubnis einen VW Polo über die Große Dorfstraße in Brunau gelenkt hatte und dort von der Polizei kontrolliert worden war, muss nicht mit einer höheren Strafe rechnen. Und das, obwohl er dem zuständigen Beamten bei der einstigen Kontrolle auch noch einen offensichtlich gefälschten belgischen Führerschein präsentiert hatte, den er zuvor nach eigenem Bekunden in dem Benelux-Land käuflich erworben hatte. Ohne Prüfung.