Friedhofsgebühren Trauerhallen: Kosten pro Stuhl ermitteln
Berger Ortschaftsrat fordert differenziertere Kostenrechnung.
Berge l Wie viele ihrer Kollegen aus anderen Dörfern stimmten am Montag auch die Berger Ortschaftsräte einhellig gegen den Satzungsentwurf, der die Friedhofsgebühren beziffert. Zum einen wandten sich die Mitglieder um Ortsbürgermeister Paul Berlin gegen die bezifferte Höhe der Kosten für Grabstellen in Laatzke (Berges Friedhof ist in kirchlichem Besitz) und die Trauerhallen. Man müsse sich nur vorstellen, „wenn in den Dörfern im kommenden halben Jahr 100 Menschen sterben, hat die Stadt 60 000 Euro eingenommen“, rechnete Christian Grothe den Ratskollegen vor. Das reiche für zwei neue Trauerhallen und sei fast schon ein Geschäft mit dem Tod. Grothe bemängelte ebenfalls, dass in der Kostenermittlung nicht berücksichtigt wurde, wie groß die jeweilige Halle ist. „Warum scheren wir alle über einen Kamm?“ Zum Beispiel sei die Trauerhalle in Berge groß genug, um 50 Personen aufzunehmen – in die Trauerhalle in Laatzke passten dagegen maximal 12 Stühle.
Grothe schlug deshalb vor, die „Gesamtkosten durch die Anzahl der Stühle zu teilen“ und anhand dieses Kriteriums die Kosten zu berechnen. Berücksichtigt werden müssten laut der Vorschläge der Berger auch Faktoren wie die Größe, Ausstattung und der bauliche Zustand der Trauerhallen.
Kritik gab es zudem an den unterschiedlichen Höhen der Gebühren in den Dörfern und der Kernstadt. Christian Grothe: „Auf dem Dorf leben nun mal die meisten alten Leute!“ Das müsse berücksichtigt werden. Allerdings brach Ortsbürgermeister Paul Berlin eine Lanze für den mehrfach diskutierten „politischen Preis“ von 100 Euro pro Nutzung: „Das ist zwar etwas mehr als jetzt, aber einfach verscharren ist niveaulos. Wir wollen eine vernünftige Trauerhalle. Das muss uns 100 Euro wert sein“, so Berlin.
Nicht ganz sicher waren sich die Berger schließlich über die Eigentumsverhältnisse des Laatzker Friedhofes. Dieser sei laut Henrik Brune „den Laatzkern einst von den Bauern überlassen worden.“ Dies sei auch im Grundbuch verankert worden. Wie es sich mit dieser „Überlassung“ verhält, soll nun geklärt werden.