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Aus dem Amstgericht Gardelegen Verstoß gegen Aufbewahrungsgesetz: Ein Gewehr im Kleiderschrank

Zwei Jäger – Vater und Sohn – aus der Einheitsgemeinde Gardelegen dürfen nun einige Jahre nicht schießen. Beide verstießen gegen das Waffenrecht.

Von Annemarie Arnold 21.11.2024, 20:00
Im Amtsgericht Gardelegen wurde über einen Verstoß gegen das Aufbewahrungsgesetz für Waffen diskutiert.
Im Amtsgericht Gardelegen wurde über einen Verstoß gegen das Aufbewahrungsgesetz für Waffen diskutiert. David-Wolfgang Ebener/dpa

Gardelegen - Ohne vorherige Sicherheitskontrolle beginnt am Donnerstag eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Gardelegen. Dabei wäre so eine Kontrolle nicht verwunderlich gewesen, denn angeklagt ist ein Mann, der gegen das Waffenrecht verstoßen hatte. Richter Thomas Schulz weiß mit einem Augenzwinkern zu erzählen: „Es gab da mal einen Fall Ende der 90er. Da hat der Angeklagte den Richter niedergeschossen. Das traue ich Ihnen aber nicht zu.“ Außerdem fehle für eine Kontrolle wohl auch das Personal, so Schulz.