Preise Gebührenzahler wird geschont
Der Trinkwasser- und Abwasserverband Genthin (TAV) wird für das nächste Jahr nicht an der Gebührenschraube drehen müssen.
Genthin l Gute Nachrichten für die zirka 10.200 Kunden des Genthiner Trinkwasser- und Abwasserverbandes Genthin: Die Gebühren für Trinkwasser bleiben auch im neuen Jahr stabil, die Gebühren für das Abwasser werden gesenkt. Auf der jüngsten Mitgliederversammlung des Verbandes haben dessen Mitglieder, die Einheitsgemeinden Genthin, Jerichow, Elbe-Parey und Möckern, dafür den Weg frei gemacht. Dabei wurde für die Gebührenerhebung durch den Verband eine Kalkulation über drei Jahre statt bisher einem Jahr zugrunde gelegt und damit dem Gebührenzahler eine längerfristige Sicherheit gegeben.
Für Trinkwasser wird der TAV auch weiterhin eine Mengengebühr in Höhe von 1,10 Euro pro Kubikmeter (netto) und monatlich eine Grundgebühr (netto) von sechs Euro je Grundeinheit erheben. Seit 2016 wird damit das Budget des Gebührenzahlers nicht weiter belastet werden.
Jährlich speist der TAV 1,2 Millionen Kubikmeter Trinkwasser in das Netz ein. Dabei verbucht der TAV wieder steigende Absatzmengen aus dem Chemiepark. Der kommunale Versorger hatte Henkel bis zu seinem Weggang jährlich mit etwa 300.000 Kubikmetern Trinkwasser beliefert, in diesem Jahr, sagte Loretta Kablitz, wird durch die neu angesiedelten Unternehmen etwa die Hälfte dieser Liefermenge wieder erreicht.
„Um die Gebühren stabil zu halten, mussten wir Einiges abfangen“, sagt TAV-Geschäftsführerin Loretta Kablitz. Damit hob sie insbesondere auf gestiegene Personalkosten durch die Tarifentwicklung und auf die allgemeine Kostenentwicklung, beispielsweise für Energie und Klärschlammentsorgung ab. Auf die Kalkulation habe sich positiv ausgewirkt, dass es im vergangenen Jahr keine Havarien in Größenordnung gegeben habe. „Wir verfügen über ein intaktes Rohrleitungssystem und haben regelmäßig investiert. Das zahlt sich aus“, sagte die Geschäftsführerin.
Gesenkt werden mit dem Beschluss der TAV-Verbandsversammlung die Gebühren für Abwasser. Bisher entrichtete der Kunde eine Mengengebühr von 2,90 Euro je Kubikmeter und eine monatliche Grundgebühr über acht Euro pro Grundeinheit. Während die Grundgebühr beibehalten wird, wird die Mengengebühr je Kubikmeter um 20 Cent auf 2,70 abgesenkt. „Es gab Überdeckungen, die wir nun an den Gebührenzahler zurückgeben“, sagt die TAV-Geschäftsführerin.
Die Gebührensenkung wurde möglich, weil ein von ReFood angestrebter Rechtsstreit aus dem Jahr 2016 abgeschlossen wurde. Der TAV leitet die kommunalen Abwässer in die Kläranlage der Firma ReFood ein.
ReFood wollte vor Gericht unter anderem ein gekürztes Entgelt für die Abwasserreinigung aus den Jahren 2010 und 2011 geltend machen. Diese Kürzung war das Ergebnis einer Preisprüfung, die der TAV Genthin angestrebt hatte. Weitere Forderungen basierten aus der Sicht des TAV aus nicht vertragskonform erfolgten Ent- geltanpassungen durch ReFood.
Der Rechtsstreit konnte in diesem Jahr mit einem sogenannten Null-Vergleich beendet werden. Bei einem Null-Vergleich wird anstelle der Entscheidung durch den zuständigen Richter eine Einigung unter den Parteien gefunden, um den Rechtsstreit zu beenden.
Der Vergleich verpflichtet in diesem Fall den TAV Genthin, auch die gebildeten Rückstellungen für die Abwasserabgabe aufzulösen, was nun dem Gebührenzahler zugute kommt. Bis zum Abschluss des Vergleichs mit ReFood war für den TAV wegen „ einer nicht transparenten Kalkulation“ nicht klar, ob diese Abwasserabgabe im Entgelt für die Abwasserreinigung bereits enthalten war.
Bei der Abwasserabgabe handelt es sich um eine gesetzlich festgeschriebene Gebühr für die Einleitung von Abwasser in Gewässer, ihre Höhe richtet sich nach der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. Dafür gibt es genau vorgeschriebene Parameter.