Lautes Lautgeben tabu Warum der Ärger um bellenden Hund in Parchen trotz Einstellung des Bußgeldverfahrens weitergeht
Schäferhundrüde Rex ist der inzwischen sechste Hund von Helmut und Beate Fürbaß in Parchen. Sein Bellen hat einen Nachbarschaftsstreit heraufbeschworen. Ein Bußgeldverfahren hat die Stadt aber eingestellt.
Genthin - Als Helmut und Beate Fürbaß aus Parchen jüngst ein Schreiben von der Stadtverwaltung Genthin, genauer dem Sachbereich Verwaltung/Bürgerservice, erhielten, rieben sie und auch Tochter Betty Westermann sich leicht verdutzt die Augen. „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Verfahren betreffend dem Bellen Ihres Hundes eingestellt ist. Um weitere Anzeigen zu vermeiden, wäre es ratsam, den Hund in den Nachtstunden einzusperren.“ Die Freude darüber, dass sie vonseiten der Stadt nun keine unliebsamen Überraschungen mehr wegen Rex zu befürchten haben, überwog dann natürlich. Dafür nehmen sie es hin, dass sie zum Grund der Verfahrenseinstellung nichts weiter mitgeteilt bekommen haben.
Damit ist der Fall, in dem sich alles um den dreijährigen Schäferhundrüden Rex und sein Bellverhalten dreht, aber noch längst nicht abgeschlossen. Zur Vorgeschichte: Familie Fürbaß war am 9. März dieses Jahres ein polizeiliches Schreiben ins Haus geflattert, in dem sie aufgefordert werden, ihren Hund so unterzubringen, das sein Gebell keine Ruhestörung darstelle. Wenn sie dem nicht nachkämen, drohe ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem mit Bußgeld zu rechnen sei. Außerdem könnten der Familie die Kosten für jeden polizeilichen Einsatz wegen des Hundes auferlegt werden. Tochter Betty schaltet einen Anwalt ein. Die Stadt leitet trotzdem das oben genannte, inzwischen eingestellte Ordnungswidrigkeitesverfahren ein, zu dem sie der Volksstimme aber keine Auskunft geben mochte.
Helmut und Beate Fürbaß nehmen den Hund nachts nun immer mit ins Haus. Und schlafen seitdem nicht mehr so sorglos wie bisher, berichtet Betty Westermann der Volksstimme. Denn seine Wachfunktion kann Rex - gerade in der Nacht - nun nicht mehr so gut ausfüllen. Das Grundstück der Familie liegt am Waldrand in Parchen etwas abseits hinter der Mühle und mit einigem Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Mit einem Ohr würden ihre Eltern, so Betty Westermann, jetzt immer auf mögliche nächtliche Geräusche hören. Zum einen, um Rex, der daraufhin anschlagen könnte, ganz schnell wieder zu beruhigen, wenn sich die Geräusche als harmlos herausstellen und zum anderen, um Tiere und möglicherweise Menschen, die auf dem Grundstück nichts zu suchen haben, abwehren zu können.
Bei ruhestörendem Lärm ist die Stadt zuständig
Auch tagsüber sind die beiden bei jedem Bellen des Hundes bemüht, Rex so schnell wie möglich wieder zum Aufhören zu bewegen. Derweil beschäftigt die Genthiner Polizei der Fall mehr und weiter als üblich. Denn eigentlich, so Polizeisprecher Christian Sewina, sei die Polizei originär nicht zuständig, wenn es um die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen, Verunreinigungen, Anpflanzungen, ruhestörenden Lärm, Tierhaltung, Tierfütterung, offene Feuern im Freien, Reinigen von Fahrzeugen, Betreten von Eisflächen, durch Benutzungseinschränkungen störendes Verhalten sowie mangelhafte Hausnummerierung gehe. Dies alles gehöre in die Hände der Stadt Genthin.
Dennoch sei die Polizeibeamtin, die Familie Fürbaß wegen des Bellens ihres Hundes eine Anordnung gesandt hatte, grundsätzlich berechtigt, „Schreiben mit Außenwirkung im Auftrag der Polizeiinspektion Stendal bzw. dem Polizeirevier Jerichower Land zu verfassen“. Die betroffenen Anwohner von Parchen, so Christian Sewina weiter, hätten sich direkt an die Polizeibeamtin, gewandt und sie darum gebeten, etwas gegen das Hundebellen zu unternehmen.
Bell-Protokolle werden nachgereicht
Der Anwalt, den Familie Fürbaß/Westermann mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt, hat sich inzwischen, so berichtet Betty Westermann, mit einem 20-seitigen Schreiben bei der Familie gemeldet. Darin sind nun unter anderem auch Protokolle darüber enthalten, wann Rex wie oft und wie lange laut gebellt haben soll. Das Fehlen solcher Protokolle hatte der Anwalt in seiner ersten Erwiderung auf die polizeiliche Anordnung neben vielen anderen Dingen moniert.
Betty Westermann will sich nun im Namen ihrer Eltern bei einem Termin in zwei Wochen mit dem Anwalt darüber beraten, wie sie weiter vorgehen wollen. Schäferhund Rex wird indes von ihren Eltern so oft es geht, an längerem, lauten und häufigen Bellen gehindert.