Amtsgericht Bewährungsstrafe für Messerwerfer
Ein Asylbewerber aus Kamerun ist in Halberstadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte Messer nach Polizisten geworfen.
Halberstadt l Er ist nach Deutschland gekommen, um in Sicherheit zu leben und sich ein Augenleiden behandeln zu lassen und hätte – unter unglücklichen Rahmenbedingungen – in der Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende (Zast) schlimmstenfalls erschossen werden können. Der 32 Jahre alte Magloire N., der dort mit zwei Messern Bewohner bedroht und die Waffen schließlich in Richtung von Polizeibeamten geworfen hatte. Ein Beamter – das wurde jetzt vor Gericht bekannt – hatte seine Waffe beim Einsatz bereits in der Hand. Dank der Besonnenheit und Routine der fünf eingesetzten Polizisten endete die Festnahme glücklicherweise ohne Schussabgabe.
Am Montag, 9. September, musste sich N. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung im beschleunigten Verfahren vor Gericht verantworten. Das Bild, das der 32-Jährige im Gerichtssaal abgab, entsprach so gar nicht den Vorwürfen, die im Raum standen: Messerwürfe in Richtung von Polizeibeamten. Zuvor das Belästigen von Zug-Reisenden und massiver Widerstand gegenüber Polizisten, die unweit des Halberstädter Bahnhofs seine Papiere kontrollieren wollten.
Nun führten die Justizbeamten einen mit Handschellen und Fußketten gefesselten Mann vor, der die Verhandlung im Beisein eines Dolmetschers nahezu teilnahmslos über sich ergehen ließ. Hatte die knapp einwöchige Haft, die angeordnet worden war, um den Prozess zu sichern, bereits dazu beigetragen, den 32-Jährigen auf den Boden der Realität zurückzuholen? Oder steckte hinter der vorgetragenen Entschuldigung und gewisser Reue doch nur die Absicht, vor Gericht die Karten im eigenen Sinne zu mischen?
Wie auch immer. Die Liste der Vorwürfe, die der Staatsanwalt vortrug, war lang. Erst sollen N. und ein Landsmann nach reichlichem Alkoholgenuss im Zug zwischen Magdeburg und Halberstadt Reisende belästigt und schließlich mit einem Zeugen, der daraufhin die Polizei informierte, eine Rangelei begonnen haben. Dann gab es in Halberstadt Stress mit Polizeibeamten, die lediglich die Papiere der beiden Afrikaner überprüfen wollten. „Wir wurden – nur weil wir Schwarze kontrollieren wollten – als Rassisten bezeichnet“, so ein leitender Einsatzbeamter der Polizei als Zeuge vor Gericht. Dass die Situation an der Wagner-Passage derart eskalierte, war wohl der Alkoholisierung der Männer zuzuschreiben. Laut Blutprobe hatte N. 2,45 Promille intus.
Brachten Schlagabtausch und Debatten unweit der Passage den beiden Afrikanern „nur“ Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein, setzte N. zwei Stunden später noch einen drauf. Laut Polizei gab es einen Notruf aus der Zast, weil ein Mann mit Messern Bewohner bedrohte. Zwei Funkwagenbesatzungen eilten in die Zast. Dort trafen die Beamten auf Magloire N., der auf der Treppe stehend zwei Messer in den Händen hielt.
Der auf Englisch formulierten Aufforderung, die Waffen niederzulegen, sei er nicht nachgekommen, so einer der fünf eingesetzten Beamten. Er habe seine Pistole in diesem Moment gezogen, so der Zeuge, der in der linken Hand Pfefferspray hatte, vor Gericht. Anschließend muss alles ganz schnell gegangen sein. Die Beamten gaben mehrere Sprühstöße Pfefferspray ab. N. sei daraufhin in die nächste Etage geflohen, habe zuvor aber die Messer geworfen, so die Darstellung vor Gericht.
Wie genau, wollte Richter Holger Selig von allen Beamten im Zeugenstand wissen. Gezielt in Richtung der Beamten oder eher einfach weggeworfen? Durchaus gezielt und mit einiger Wucht, so die Aussagen. Eine Beamtin berichtete davon, dass sie ausweichen musste, um den Messern zu entgehen.
Am Ende konnten die Beamten den Mann überwältigen und die Situation unblutig beenden. N. ging zunächst über Nacht in Gewahrsam, am Mittwoch, 4. Septémber, erging ein auf eine Woche befristeter Haftbefehl, um seine Anwesenheit bei der gestrigen Verhandlung zu garantieren.
Dort versuchte Richter Selig auch, den Weg des Asylbewerbers nach Deutschland nachzuzeichnen. Er sei aus Kamerun via Niger und Libyen nach Italien geflohen, so der Mann. Er hätte, schlussfolgerte Selig, seinen Asylantrag also in Italien stellen müssen. Das habe er nicht getan, weil ihm dort die erhoffte Augenbehandlung verwehrt worden sei, so der Angeklagte, der nach eigenen Worten in Libyen gefoltert wurde und daher traumatisiert sei.
Tatsächlich, so der Richter, gebe es Spuren einer Kettenfesselung, zudem verlor der 32-Jährige nach eigener Darstellung in Libyen einen kleinen Handfinger. Doch warum dann derartige Gewaltausbrüche? Warum der Widerstand gegen Polizeibeamte eines demokratischen Staates? „Hätte er uns an der Wagner-Passage seine Papiere gezeigt, hätte er nach wenigen Minuten unbehelligt seines Wegs gehen können“, stellte ein Beamter im Zeugenstand klar.
So aber landete N. in einem Land, in dem er sich Schutz und Sicherheit erhofft und obendrein eine medizinische Behandlung, im Gefängnis. Wobei der Kameruner bereits vor der Eskalation am Dienstag mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Seit Januar in Deutschland lebend, sind laut Staatsanwaltschaft zwei Ladendiebstähle aktenkundig. Ein Verfahren sei wegen Nichtigkeit eingestellt worden, in einem weiteren bei Gericht ein Strafbefehl beantragt, so ein Sprecher der Anklagebehörde in Halberstadt.
Letztlich machten sowohl Richter als auch Staatsanwalt dem Angeklagten in der gestrigen Verhandlung unmissverständlich klar, wie weit er mit seinem Auftreten und Handeln von den deutschen Normen entfernt war. „Er hat mit den Messern in der Zast für Panik gesorgt. Er hätte auch erschossen werden können“, fand der Staatsanwalt deutliche Worte. Mehr noch: Eine solche Reaktion seitens der Beamten wäre – mit Blick auf die erörterten Abläufe – wohl angemessen gewesen.
Am Ende forderte der Anklagevertreter für beiden Taten insgesamt neun Monate Haft – ohne Bewährung. „Es kann nicht sein, dass Polizisten Freiwild sind.“ Der Verteidiger des 32-Jährigen plädierte auf acht Monate Haft – mit Bewährung. Richter Selig verhängte schließlich eine Haftstrafe von neun Monaten – für zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. „Bei Ersttätern werden solche Strafen in aller Regel zur Bewährung ausgesetzt, da mache ich zwischen Deutschen und Asylsuchenden keinen Unterschied“, so Selig.
Wie es für Magloire N. weitergeht, ist offen. Aus Sicht des Täters soll das Urteil rechtskräftig werden. Die Staatsanwaltschaft in Halberstadt wollte sich nach dem Urteilsspruch noch nicht zu Rechtsmitteln äußern.
Der Asylantrag von Magloire N. ist abgelehnt worden. Er sollte bereits dreimal abgeschoben werden, konnte dies bislang aber stets verhindern. Aktuell wird seine Duldung wochenweise verlängert.