Bedrohung mit Axt Axt-Täter geht freiwillig in Klinik
Warum die Staatsanwaltschaft nach einem Zwischenfall in Langenstein (Landkreis Harz) nicht vor Gericht zieht:
Langenstein l Ein Mann bedroht die Mitglieder einer mehrköpfigen Familie zunächst offen mit dem Tod. Anschließend folgt er seinen Nachbarn, demoliert laut Polizei mit einer Spaltaxt alle Fenster ihres Hauses und versucht dann mittels besagter Axt erfolglos, die Haustür zu öffnen. Die völlig schockierten Familienmitglieder können über ein Fenster auf der Rückseite ihres Hauses flüchten und die Polizei rufen. Als die Beamten wenig später vor Ort am Hoppelbergsweg in Langenstein eintreffen, ist der Verdächtige verschwunden. Basierend auf den Schilderungen der Opfer packen die Ermittler vorsichtshalber das große Besteck aus und rufen die Experten für heikle Einsätze – das Spezialeinsatzkommando (SEK) – hinzu.
Zwar müssen die SEK-Beamten am Ende nicht mehr eingreifen, weil es einem Beamten zwischenzeitlich bereits gelungen ist, den mit 2,59 Promille schwer alkoholisierten Täter mittels Pfefferspray außer Gefecht zu setzen. Gleichwohl stellen sich mit Blick auf den 35-jährigen Tatverdächtigen zahlreiche Fragen: Was hat ihn motiviert, derart brutal auf seine Nachbarn loszugehen? Und: Warum reichen selbst solche massiven Attacken nicht aus, um ihn in Untersuchungshaft zu nehmen?
Zumal es auch beim polizeilichen Einschreiten beinahe zur Eskalation gekommen wäre. Laut Polizeibericht drohte der Mann auch gegenüber den ersten Beamten vor Ort mit seiner Axt, worauf wiederum diese mit dem Einsatz ihrer Schusswaffe gedroht hätten.
Warum also kein polizeilicher Gewahrsam und warum kein Antrag auf Untersuchungshaft für einen Mann, der am Freitagnachmittag gegen 17.20 Uhr seine Mitmenschen derart terrorisierte?
Weil die Delikte, die dem Verdächtigen bislang konkret vorgeworfen würden, vor Gericht praktisch keine Chance auf einen Haftbefehl böten, so Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck als Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt. „Wir haben unsere Ermittlungen aufgenommen und gehen aktuell von den Vorwürfen Sachbeschädigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch aus“, so der Behördenchef. Und bei dieser Lage habe die Staatsanwaltschaft praktisch bei keinem Gericht die Chance auf einen Haftbefehl. „Um es ganz deutlich zu sagen: Untersuchungshaft ist ein ganz großer Ausnahmefall. Und dafür hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt“, so Roggenbuck.
Neben dem dringenden Tatverdacht, der im konkreten Fall nach Lage der Dinge sicherlich gegeben sein dürfte, müssen nach Roggenbucks Worten verschiedene Faktoren und Gefahren bejaht und vor Gericht belegt werden. So beispielsweise der Fakt einer Flucht. Was hier nicht zutreffe – der Mann habe zwar den Beamten des Harzer Polizeireviers mit der Axt gedroht, dann aber festgenommen werden können. Oder eine konkrete Verdunkelungsgefahr. Auch das treffe hier nicht zu. Die Tat sei klar, es gebe Zeugen, da sei im Nachhinein nichts mehr zu vertuschen oder zu manipulieren.
Oder eine Wiederholungsgefahr. Auch die sei zu verneinen. Zumal laut Gesetz auch hier hohe Hürden bestünden. „Im Kern geht es hier um eine Wiederholung von Raub- oder Sexualstraftaten, was hier nicht der Fall ist“, so Roggenbuck. Auch gehe es hier – bei aller Tragik für die Opfer – keineswegs um Schwerkriminalität wie Mord oder Totschlag. Und auch der Haftgrund der Fluchtgefahr scheidet nach Roggenbucks Worten aus. Der Mann habe schon lange in Langenstein seinen Lebensmittelpunkt.
„Klar ist – die Hürden für eine Haft sind sehr hoch. Und wenn wir keinen Haftgrund haben, mit dem wir vor Gericht durchkommen, stellen wir auch keinen Haftantrag“, so der Oberstaatsanwalt.
Doch was ist, wenn der Verdächtige beim nächsten Mal die Haustür der Nachbarn überwinden kann und sie womöglich im Schlaf mit der Axt überrascht? „So tragisch das alles ist – aber auf Basis von Ängsten können wir keinen Haftantrag begründen“, stellt der Chef der Strafverfolgungsbehörde klar.
Zumal im konkreten Fall ein weiterer Aspekt zu bedenken sei: „Wenn der Mann bei der ihm vorgeworfenen Tat mit 2,59 Promille alkoholisiert war, stellt sich womöglich auch die Frage der Schuldunfähigkeit.“
Daher unterm Strich die Entscheidung, keinen Haftantrag zu stellen, weil dieser vor Gericht keine Chance gehabt hätte, betont der Oberstaatsanwalt. Gleichwohl habe sich der 35-Jährige gleich nach der Tat in eine geschlossene Fachklinik begeben. Freiwillig und aus eigenen Stücken heraus. Was im Zweifel wenig beruhigend sein dürfte: Wer sich freiwillig in eine psychiatrische Klinik begibt, kann diese aus eigenen Stücken auch wieder verlassen.