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Corona Landkreis zieht die Notbremse

Die Fallzahlen steigen im Harzkreis. Die Kreisverwaltung hat gestern Spätnachmittag die Notbremse gezogen und die Kontaktregeln verschärft.

Von Sabine Scholz 17.03.2021, 09:30
15.03.2021, Nordrhein-Westfalen, Bergisch Gladbach: Eine Schüler der Städtischen Integrierten Gesamtschule Paffrath führt einen Corona-Schnelltest durch. Trotz steigender Infektionszahlen sollen wieder alle Schüler in Nordrhein-Westfalen zumindest tageweise in die Klassenräume zurückkehren. In Bergisch-Gladbach beginnt einen Tag vor anderen Schulen bereits die Verteilung von Spucktests an Schüler. Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
15.03.2021, Nordrhein-Westfalen, Bergisch Gladbach: Eine Schüler der Städtischen Integrierten Gesamtschule Paffrath führt einen Corona-Schnelltest durch. Trotz steigender Infektionszahlen sollen wieder alle Schüler in Nordrhein-Westfalen zumindest tageweise in die Klassenräume zurückkehren. In Bergisch-Gladbach beginnt einen Tag vor anderen Schulen bereits die Verteilung von Spucktests an Schüler. Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ dpa

Halberstadt/Wernigerode l Landrat Thomas Balcerowski (CDU) muss handeln. Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet die Kommunen, zu handeln, wenn an drei Tagen in Folge die Sieben-Tage-Neuinfektionsrate (Inzidenz) die 100 übersteigt. Das ist im Harzkreis seit dem 13. März der Fall.
Ab dem heutigen Tag dürfen deshalb im öffentlichen Raum nur noch Menschen des eigenen Hausstands mit maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes unterwegs sein. Anders als bisher sind auch Kinder ausdrücklich dazu zu zählen, wenn sie älter als drei Jahre sind. Bislang wurden Kinder bis 14 Jahre nicht einberechnet. Da aber aktuell gerade Kindertagesstätten und Schulen als Verbreitungsherde gelten, ist diese Altersgrenze nun deutlich gesenkt worden.
Die strengen Regeln für den Aufenthalt im öffentlichen Raum gelten auch für private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten. Außerdem ist ab Mittwoch ein Verstoß gegen die Maskenpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu ahnden, so die Festlegung der Kreisverwaltung.
Sinken die Zahlen wieder und bleiben drei Tage in Folge unter der 100er-Marke, werden diese strengeren Regeln zwei Werktage später wieder aufgehoben.