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18 Mitarbeiter klagen gegen Einkommensregelungen /Personalrat sieht Gewerkschaft in der Pflicht Murren beim KoBa-Personal - -eine Behörde, vier verschiedene Tarifwelten

Von Tom Koch 23.02.2013, 01:19

Mitarbeiter der kreiseigenen Kommunalen Beschäftigungsagentur werden unterschiedlich entlohnt - je nach beruflicher Herkunft. Unter der Belegschaft, so die Geschäftsleitung, sei das kein "großer Aufreger", dennoch gibt es dagegen mindestens 18 Klagen.

Wernigerode/Halberstadt l 163Euro machen den Unterschied aus, allerdings ist diese Summe ein Durchschnittswert. Kollegen aus der kreiseigenen Kommunalen Beschäftigungsagentur werden verschieden bezahlt, und das ist abhängig davon, ob sie vor ihrer KoBa-Zeit bei der Bundesagentur für Arbeit oder in einer Kreisverwaltung tätig waren.

Aus diesem Grund gelten für diese Bediensteten unterschiedliche Tarife - und darum gibt es unterschiedliche KoBa-Einkommen. Diese erreichen dabei die gewaltige Spanne von 1bis zu 800Euro, informiert KoBa-Chef Dirk Michelmann auf Volksstimme-Nachfrage.

Freimütig räumt er ein, die verschiedene Besoldung könne zum doppelten Frust unter seinen Kollegen führen: Jene, die aus der Kreisverwaltung stammen, bekommen für gleiche Arbeit wie ihre Ex-Arbeitsamtskollegen weniger Geld. Aber auch bei diesen dürfte wenig Freude darüber herrschen, dass sie solange von Tariferhöhungen auf ihrem Gehaltskonto nichts spüren werden, bis ihr Einkommensvorsprung irgendwann aufgebraucht ist.

Michelmann versucht\'s mit Pragmatismus: Diese Situation sei nicht ohne Brisanz, für Betroffene unerfreulich, gleichwohl könne er als Harzer KoBa-Chef an ihr nichts ändern. Denn, der Bundesgesetzgeber habe diese Regelung getroffen, und zwar für alle Mitarbeiter in allen Jobcentern und KoBas von Flensburg bis zur Zugspitze. Und er bekräftigt auch, dass vor zwei Jahren mit Bildung der harzkreisweit zuständigen KoBa die Besoldungsfrage eine der ganz wichtigen in der Belegschaft gewesen sei. Von den 420KoBa-Mitarbeitern in Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode seien133 zuvor bei der Arbeitsagentur beschäftigt gewesen, nahezu alle von diesen - immerhin120 - müssten einen sogenannten Auffüllbetrag akzeptieren, sprich, ihr aktuelles Einkommensplus "abschmelzen" lassen.

Auch wenn Dirk Michelmann einschätzt, der "Betriebsfrieden ist intakt", die Besoldungsunterschiede seien aktuell kein großes Thema, so muss er von 18Klagen berichten. Ehemalige Agentur-Mitarbeiter wollen unterschiedliche Auffassungen beim Thema KoBa-Gehalt von einem Gericht klären lassen. Zwei von diesen seien bereits entschieden, "sie sind vollumfänglich abgewiesen worden", informiert der Wernigeröder KoBa-Chef.

KoBa-Personalratsmitglied Stephan Müller macht im Volksstimme-Gespräch deutlich, die Materie sei viel unübersichtlicher. Es reiche nicht aus, auf die berufliche Herkunft der KoBa-Kollegen zu verweisen: Im Haus gebe es zusätzlich auch Mitarbeiter, die erst nach Bildung der Kommunalen Beschäftigungsagentur eingestellt wurden und Beamte. Müller: "Es gelten bei uns vier verschiedene Tarife, das spiegelt die Wirklichkeit in der heutigen Arbeitswelt wider." Auch in anderen Branchen als dem öffentlichen Dienst, beispielsweise bei Automobilbauern und den Medien sei es längst üblich, die Mitarbeiter verschieden zu entlohnen.

Der Personalrat stimmt Michelmanns Einschätzung zu, dass die unterschiedliche Bezahlung in der fusionierten Behörde "kein aktueller Aufreger" sei. Die Kollegen hätten sich "mittlerweile wohl größtenteils damit abgefunden", schätzt Müller ein. Der zudem darauf verweist, dass das öffentliche Tarifrecht beispielsweise bei Fragen von Eingruppierungen und der sogenannten Entgeltordnung äußerst kompliziert sei. Bundesweit, so das Personalratsmitglied, würden beispielsweise Musterklagen gegen Eingruppierungen geführt. Und mehr als 30 KoBa-Kollegen, die früher bei der Arbeitsagentur tätig waren, würden gegen die "Abschmelzungsregelung" klagen, so Müller.

Im November war die unübersichtliche Tarifsituation auch ein Thema der KoBa-Personalversammlung. Ein Verdi-Vertreter habe erklärt, das Problem könne nur gelöst werden, wenn sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeberseite auf eine gemeinsame Entgelttabelle einigen können. Allerdings, so Stephan Müller, seien die Chancen auf eine zügige Einigung in dieser strittigen Frage derzeit wohl eher gering.