Gasalarm Schachten ohne Genehmigung?
Bei privaten Arbeiten auf einem Grundstück in Langenstein wurde eine Gasleitung durch einen Bagger beschädigt.
Halberstadt/Langenstein l Die Frage, ob die Langensteiner auf einer tickenden Zeitbombe sitzen, weil es am Samstag (25. Juni) zu einer Katastrophe hätten kommen können, trifft die Mitarbeiter der Halberstadtwerke hart. „Es ist mitnichten so, dass wir unser Netz nicht unter Kontrolle haben“, sagt Unternehmenssprecher Sebastian Hübner.
„Im Gegenteil, wir investieren kontinuierlich in unsere Netze und damit in die Versorgungssicherheit“, ergänzt Steffen Kerling, Prokurist des Energiedienstleisters. Dazu gehöre, dass alle Leitungen nicht nur auf Karten eingetragen sind, sondern dieses Netzwerk auch digitalisiert als Netz-Informationssystem vorhanden ist. „Wir wissen somit genau, wo welche Leitung von uns liegt“, sagt Mathias Sruth, Bereichsleiter Netze der Halberstadtwerke, „auch in dem Langensteiner Fall hätten wir dazu Auskunft geben können.“
Informationen zu Schachtgenehmigungen können jederzeit kostenlos bei den Stadtwerken abgefordert werden, wie Steffen Kerling betont. „Dieses Serviceangebot wird allerdings zunehmend weniger genutzt. Leider.“
Offenbar hatte der Langensteiner sich nicht um eine Schachtgenehmigung gekümmert, bevor er die Baggerarbeiten auf seinem Grundstück beginnen ließ. Jedenfalls liegt, laut Aussage der Halberstadtwerke, keine Anfrage in der technischen Dokumentationsabteilung der Stadtwerke vor. „Deshalb gab es unsererseits vor Ort auch keine Einweisung, wie der Eigentümer am besten vorgehen sollte. Üblicherweise sollte im Schutzstreifen erstmal mit Hand geschachtet werden“, sagt Sebastian Hübner.
Das heißt, je einen Meter rechts und links der Leitung sollte mit dem Spaten gearbeitet werden, um die Leitung nicht zu beschädigen. Denn die Bodenhöhe, in die die Leitung ursprünglich mal gelegt wurde, kann sich im Laufe der Jahre verändern. Durch Aufschüttungen von Muttererde zum Beispiel, so der Unternehmenssprecher, oder bei Überlandleitungen durch landwirtschaftliche Arbeiten.
Die Anfrage zur Schachtgenehmigung kann per Telefon, E-Mail oder auch online auf der Internetseite gestellt werden. „Die Kollegen in der Dokumentation bemühen sich, innerhalb von 24 Stunden diese Anfragen zu beantworten“, so Hübner.
Der Langensteiner habe nach eigener Aussage Trockenlegungsarbeiten vornehmen wollen. Ein 31-jähriger Mann aus Rohrsheim erledigte die Schachtarbeiten und bediente den Minibagger, mit dem die zum Haus führende knallgelbe Gasleitung hochgerissen wurde.
Die Störungsmeldung lief um 9.43 Uhr in der Leitwarte der Stadtwerke auf, um 9.57 Uhr war der diensthabende Einsatzmonteur vor Ort, berichtet Netzmeister Torsten Voigt gestern. Zu diesem Zeitpunkt hatte die alarmierte Feuerwehr bereits den Bereich abgesichert und die Anwohner benachbarter Häuser evakuiert. „Der Monteur hat mit der Schadensbehebung begonnen und Kollegen um Hilfe gebeten. Die Gasleitung wurde abgequetscht und war damit erstmal wieder dicht“, berichtet Voigt weiter.
Die Stadtwerkemonteure tauschten dann noch vorsichtshalber die sogenannte Hauseinführung aus. „Wir können nicht ausschließen, dass durch die große Kraft, die die Baggerschaufel auf die Leitung ausgeübt hat, dort nicht auch etwas beschädigt wurde. Und um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, wird dieses Element mit gewechselt. Dann wird die Leitung wieder mit dem Hausanschluss verbunden und der Kunde hat wieder Gas“, sagt Voigt.
Solche vermeidbaren Schadensfälle häuften sich leider in den vergangenen Monaten, berichtet Sebastian Hübner. „Egal, ob jemand mit Bagger auf seinem Grundstück ein Loch für einen Pool ausheben will oder für einen Weg mit einer Bodenfräse arbeitet, sich vorher zu erkundigen, ob hier Leitungen verlaufen, kann das eigene Leben und das Unbeteiligter schützen“, sagt Hübner. Von Strom- und Gasleitungen können bei Beschädungen erhebliche Gefahren ausgehen.
Werden Trinkwasserleitungen beschädigt ist es meist ärgerlich, aber nicht lebensbedrohlich. Ähnlich verhält es sich mit Telefon- oder Abwasserleitungen. Auch deren Lage auf dem eigenen Grundstück kann man bei den jeweiligen verbänden und Unternehmen abfragen.