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Flächennaturdenkmal Viel Unrat am Ziegeleiteich

Warum das Gewässer am Rande von Osterwieck als Flächennaturdenkmal eigentlich geschützt ist.

20.05.2021, 14:22
Der Ziegeleiteich von Osterwieck, der einst als Tongrube der benachbarten Ziegelei diente.
Der Ziegeleiteich von Osterwieck, der einst als Tongrube der benachbarten Ziegelei diente. Foto: Mario Heinicke

Osterwieck - Mario Heinicke

Dafür, dass es eigentlich gar keinen öffentlichen Weg zum Ziegeleiteich am Rande von Osterwieck gibt, ist dort ganz schön viel los. Und liegt dort am Ufer ganz schön viel Müll herum. Vor allem Flaschen von mutmaßlich „Partygästen“. Manchmal brennt es dort auch, wie Ende Februar, als die Feuerwehr eine Uferböschung löschen musste. Mitten im Winter. Zuletzt sollen es sich Beobachtern zufolge dort Besucher sogar richtig gemütlich gemacht haben und ein Sofa ans Ufer geschleppt haben. Was dann irgendwann im Wasser landete und kurze Zeit später wohl in den tiefen Fluten versank.

Dabei ist der Ziegeleiteich ein sensibler Bereich. Er ist bereits 1984 mit Beschluss des Rates des Kreises Halberstadt als Flächennaturdenkmal „Tongrube südlich Osterwieck“ unter Schutz gestellt worden, erfuhr die Volksstimme auf Anfrage von der Harzer Kreisverwaltung. „Das Schutzziel“, so teilte Pressesprecher Manuel Slawig mit, „ist die Erhaltung eines für die Geowissenschaften bedeutenden Aufschlusses und Entstehung eines Feuchtgebietes mit spontaner Besiedelung durch eine vielgestaltige Fauna und Flora.“ Wozu ausdrücklich kein Müll gehört.

Zur rechtlichen Einordnung: Flächennaturdenkmale unterliegen dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Flächennaturdenkmals führen können, sind demnach verboten. Auf den Teich bezogen: „Danach ist es unter anderem verboten, die Tongrube als Angelgewässer vorzusehen. Die Südböschung ist für Begehungen zu sperren sowie der Eintrag von Müll und Bauschutt zu vermeiden“, unterstrich Slawig.

In einer Kartierung aus dem Jahre 2011 wurde die Tongrube zudem als gesetzlich geschützter Biotop – bezogen auf natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation - eingestuft. Was ebenfalls alle Handlungen verbietet, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führen können. Eingeschlossen das „Vergessen“ der Flaschen und anderen Unrats.

„Der Unteren Abfallbehörde sind bisher keine Ablagerungen auf dem Gelände des Ziegeleiteichs bekannt“, berichtete Manuel Slawig. „Da die Stadt Osterwieck Eigentümer des Grundstücks ist und da sich dieses außerhalb der Ortslage befindet und frei betretbar ist, können eventuell vorhandene illegale Ablagerungen auf der Fläche durch die Stadt Osterwieck abgesammelt und an der nächsten öffentlichen Straße zur Abholung durch die Entsorgungswirtschaft Harz bereit gestellt werden.“