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Bürgerinitiative im Harz Warum Harsleben zu Halberstadt gehören soll

Einwohner Harslebens wollen einen Bürgerentscheid zur Zukunft des Ortes auf den Weg bringen. Warum sie eine Anbindung an Halberstadt für zukunftsträchtiger halten.

Von Sabine Scholz 17.12.2023, 22:15
Die Gemeinde Harsleben ist Mitglied der Verbandsgemeinde Vorharz. Einwohner wollen jetzt herausfinden,  wie ausgeprägt der Wille für einen Wechsel nach Halberstadt ist.
Die Gemeinde Harsleben ist Mitglied der Verbandsgemeinde Vorharz. Einwohner wollen jetzt herausfinden, wie ausgeprägt der Wille für einen Wechsel nach Halberstadt ist. Foto: dpa

Harsleben. - „Wir wollen einfach, dass wir alle noch einmal neu überlegen“, sagt Marco Körner. „Es gibt gute Argumente für unser Anliegen“.

Gemeinsam mit Frauke Becker und Janine Ochmann wird der 55-Jährige in diesen Tagen in Harsleben unterwegs sein und Unterschriften sammeln. „Wir brauchen etwa 200 für unser Bürgerbegehren, um dann in einem Bürgerentscheid abstimmen lassen zu können“, ergänzt Ochmann.

Die 44-jährige Harsleberin teilt die Ansicht ihrer Mitbürger, die sich jetzt zu einer Initiative zusammengeschlossen haben. Sie wollen wissen, ob eine Mehrheit der Harsleber ihre Meinung teilt, dass der Ort als Teil Halberstadts bessere Entwicklungschancen hätte als als Mitglied der Verbandsgemeinde Vorharz.

Taschenlampen, um Schlaglöchern auszuweichen

Das solle nicht als Affront gegen die Verbandsgemeinde verstanden werden, betonen alle Drei. „Aber wir sehen keine wirkliche Entwicklung in Harsleben“, sagt die 38-jährige Frauke Becker. „Es gibt viel, was nicht vorankommt. Wenn ich allein an die Straßen denke, in denen es seit Jahren keine ausreichende Straßenbeleuchtung gibt. Wir laufen mit Taschenlampen, um nicht in die tiefen Schlaglöcher zu treten.“

Ohnehin hätten aus Sicht der Gruppe viele Harsleber eher eine Bindung in Richtung Halberstadt als in Richtung Wegeleben. „Nicht nur, weil viele von uns in Halberstadt arbeiten“, sagt Frauke Becker. Auch Kino, Theater oder Restaurants besuche man eben in Halberstadt. „Sollte man dann nicht auch verwaltungsseitig eher dort angegliedert sein“, so die Frage, die die Gruppe bewegt.

Repräsentatives Ergebnis

Sie hörten im eigenen Umfeld viele Harsleber, die ihnen zustimmten. Aber dass sei kein repräsentatives Bild. „Deshalb wollen wir gern einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen. Dann kennt man zumindest die Bürgermeinung“, sagt Marco Körner. Über dieses Ansinnen hätten sie bereits vor einiger Zeit Verbandsgemeindebürgermeisterin Ute Pesselt (parteilos) informiert. Auch Harslebens Bürgermeisterin Christel Bischoff (parteilos) kenne seit geraumer Zeit das Anliegen der Gruppe.

Damit das Begehren erfolgreich ist, braucht es Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten, das sind alle ab 16 Jahren, die mindestens seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Harsleben haben. Dann kann es zum Bürgerentscheid kommen, zur Abstimmung darüber, ob man mit Halberstadt über eine Eingemeindung verhandeln sollte oder nicht. „Sicher, wir gäben Eigenständigkeit ab. Aber wirklich vorangekommen ist der Ort damit seit Gründung der Verbandsgemeinde vor 14 Jahren nicht. Und in einem Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung lassen sich viele Dinge festschreiben, die uns wichtig sind“, ist Marco Körner überzeugt.

Mit einem Wechsel nach Halberstadt verspreche man sich eine bessere wirtschaftliche Entwicklung, kürzere Behörden- und Schulwege, eine bessere ÖPNV-Anbindung. Ob eine Mehrheit der Harsleber das auch so sieht, das wolle man jetzt herausfinden.

Wäre ein Wechsel überhaupt möglich?

Generell lässt es das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu, dass eine Mitgliedsgemeinde aus einer Verbandsgemeinde ausscheidet, wenn sie sich einer benachbarten, verbandsfremden Gemeinde anschließen will. Das muss per Ratsbeschluss festgelegt werden.

Vor solchem Beschluss sind die Bürger zu hören. Das entfällt, wenn ein Bürgerentscheid dazu stattfindet. Ist der erfolgreich, ersetzt dieser Entscheid den Gemeinderatsbeschluss. Der Gebietsänderungsvertrag muss genehmigt werden.

Ein wesentliches Prüfargument ist die Zahl der in der Verbandsgemeinde verbleibenden Einwohner – das müssen mindestens 10.000 sein.